- Ob 👍🏻oder LIKE: Eine kurze, positive Rückmeldung zu einer E-Mail oder im Vorbeigehen zeigt, dass Sie gute Leistung sehen.
- Ein Wort wie „super!“ zu tippen bzw. auszusprechen ist bereits die nächste Stufe: Ein wenig mehr Mühe für eine etwas stärkere Wirkung.
- „Gut gemacht, Frau Tüchtig!“ geht noch mehr unter die Haut – die angesprochene Person weiß, dass ausdrücklich sie gemeint ist.
- Gratulation mit Handschlag – direkt, persönlich und von Herzen kommend. Mit den passenden Worten fast unschlagbar.
- Anerkennung vor einer Gruppe – auch so können Sie Werte und Wertschätzung glaubhaft vermitteln. Das muss aber zum Anlass (z.B. anhaltend gute Leistungen) und zur Person passen. Vertrauen Sie auf Ihre Menschenkenntnis.
Der aktuelle Jahresbericht der Datenschutzbehörde (DSB) zeigt eindrucksvoll: Datenschutz ist aktueller denn je. Besonders deutlich wird das beim Blick auf die Zahlen des Jahres 2024 – einem Jahr mit neuen Rekorden, wachsender Dynamik und steigenden Anforderungen.
Beeindruckende Steigerungen bei Beschwerden und Verfahren
- 3019 Individualbeschwerden wurden 2024 eingebracht – das bedeutet eine Steigerung von 26 % gegenüber dem Vorjahr.
- Die Zahl der amtswegigen Prüfverfahren blieb mit 646 eingeleiteten Verfahren auf hohem Niveau.
- 211 Verwaltungsstrafverfahren wurden eröffnet – gegenüber 2023 erneut ein Anstieg.
- 214 Verwaltungsstrafverfahren konnten im gleichen Zeitraum abgeschlossen werden.
Zunahme bei Datenschutzverletzungen (Data Breaches)
- 1216 Meldungen über Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO erreichten die Behörde – ein weiterer Rekordwert.
- Zusätzlich wurden 55 sicherheitsrelevante Vorfälle im Telekommunikationsbereich gemeldet.
Entwicklung bei internationalen Fällen
- 600 grenzüberschreitende Beschwerden wurden 2024 registriert – eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren.
- Im europäischen Kontext (EDSA) wirkte die DSB in zahlreichen Verfahren aktiv mit und brachte sich insbesondere bei KI- und Datenschutzthemen intensiv ein.
Was diese Zahlen bedeuten:
Für Unternehmen heißt das:
- Die Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze besteht unverändert fort.
- Interne Datenschutzkonzepte, Prozesse und Dokumentationen müssen kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt werden.
- Neue Technologien wie künstliche Intelligenz bringen zusätzliche Anforderungen, die frühzeitig berücksichtigt werden müssen.
🛡️ Bleiben Sie aktiv – Datenschutz lohnt sich!
KI – super, und was nun? 🤖
Fakt ist:
👉 90 % der KMU im DACH-Raum nutzen bereits KI-Software.
👉 Doch nur 20 % setzen sie strategisch in Geschäftsprozessen ein.
👉 68 % der Führungskräfte sehen KI als größte betriebliche Herausforderung (IMAS-Studie, 2024).
💡 Wie also vorgehen? Erfolgreiche KI-Integration erfordert mehrere Ebenen:
🔹 Strategie – Fokus auf Kundennutzen oder Effizienz?
🔹 Operativ – Klare Prozesse & Umsetzung.
🔹 Mitarbeiter – Nutzung lenken oder freigeben?
🔹 Technik – Maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.
🔹 Wettbewerb – die anderen machen es auch. Vorteile am Markt suchen und agil bleiben!
c. seit zumindest 3 Jahren (zum Antragszeitpunkt) in NÖ wirtschaftlich tätig sind
Es werden Projekte gefördert, die den Aufbau und die Optimierung von Dateninfrastrukturen, die Integration verschiedener Datenquellen und die Nutzung großer Datenmengen ermöglichen sollen. Dabei sollen auch Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden, um Entwicklungen zu erkennen und Prozesse nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig sollte im Unternehmen auch Augenmerk auf Datenethik und den verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologien gelegt werden.
- Anschaffungen und Investitionen in
- Software (Investition bzw. Daten/Lizenzen/Abonnement für 36 Monate)
- Hardware (nur an einem niederösterreichischen Betriebsstandort)
- Externe Dienstleistungen (z.B. Schnittstellendefinition, Schnittstellenentwicklung, Verknüpfung mit externen Daten wie Kundenströme, etc.).
- Personalkosten als Pauschale in Höhe von 10 % der Anschaffungs- und Investitionskosten (umfasst ausschließlich interne Personalkosten des antragstellenden Unternehmens im Zuge der Projektumsetzung)
Neben der Förderung mit einem Zuschuss kann bei Finanzierungsbedarf die Übernahme einer Haftung für einen Bankkredit durch die NÖBEG (NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH) erfolgen. (siehe www.noebeg.at)



