Diese “Anschlussförderung” richtet sich an Unternehmen mit Sitz / Niederlassung im Burgenland und gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 100%, der im Wege der Förderaktion „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung gewährten Bundesförderung.
Förderung in Höhe von 12.000 EUR Jahr möglich!
Wer wird gefördert?
Bei der gegenständlichen Förderung handelt es sich um eine Anschlussförderung zur Bundesförderaktion „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung. Um diese Anschlussförderung beantragen zu können, ist eine vorherige Antragstellung der Bundesförderung erforderlich.
Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betrieb oder Betriebsstätte sich im Burgenland befindet.
Als Förderungswerber kommen ausschließlich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Frage.
Was kann gefördert werden?
Durch die gegenständliche Förderaktion werden Digitalisierungsprojekte burgenländischer Unternehmen, die im Rahmen von „KMU.DIGITAL 4.0“ – Modul Umsetzung bzw. „KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“ – Modul Umsetzung gefördert wurden, in Form einer Anschlussförderung zusätzlich unterstützt.
Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens EUR 2.000 bis maximal EUR 30.000 unter der Voraussetzung, dass pro Umsetzungsförderung vorab eine geförderte Beratung (Potentialanalyse oder Strategieberatung unter „KMU.DIGITAL” ab Ausschreibungsrunde „KMU.DIGITAL 3.1“) in Anspruch genommen wurde.
Höhe der Umsetzungsförderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 100% der im Wege der Förderaktion „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung gewährten Bundesförderung.
Wie wird eingereicht?
Für die gegenständliche Förderaktion qualifizieren sich Förderansuchen, die im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 im Wege der Einreichplattform (aws Fördermanager) in der Förderaktion „KMU.DIGITAL 4.0“ – Modul Umsetzung oder „KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“ – Modul Umsetzung eingereicht werden.
Ansuchen auf Anschlussförderung des Landes Burgenland können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis zum 31.01.2026 eingebracht werden.
Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!