Am 25.02.2023 ist das HinweisgeberInnenschutzgesetz in Kraft getreten.
Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 250 Beschäftigten müssen interne und externe Meldekanäle bis zum 25.08.2023 eingerichtet haben, Unternehmen mit durchschnittlich 50 bis 250 Beschäftigten bis zum 17.12.2023.
Was ist Whistleblowing?
Whistleblowing bedeutet das Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeber:innen.
Internes Whistleblowing umfasst eine Informationsweitergabe an Vorgesetzte, Kolleg:innen bzw. speziell eingerichtete Stellen.
Externes Whistleblowing beinhaltet eine Informationsweitergabe an Aufsichts- bzw. Strafverfolgungsbehörden, Medien oder die Öffentlichkeit.
Den Hinweisgeber:innen ist ein entsprechender Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bzw. Repressalien zu gewähren.
Betroffene Unternehmen müssen daher folgende Maßnahmen umsetzen:
- Einrichtung von internen (und externen) Meldestellen mit vertrauenswürdigen und anonymen Kommunikationskanälen und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.
- Information über die eingerichteten Meldestellen.
- Festlegung von Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen.
Gerne unterstützen wir von Logsol Sie dabei das Thema Whistleblowing gemeinsam anzugehen und neue Gewohnheiten zu schaffen!