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Aktuelle Informationen

Energiesparen durch weiße Dächer

Von | Nachhaltigkeit

 

Es ist zwar nicht mehr ganz neu, aber aktuell könnten wir sie wohl alle brauchen. (Spezielle) weiße Dächer.

 

Sie können bis zu 15% der Energie einsparen, die Sie für die Gebäudekühlung benötigen. Dazu senken sie die Umgebungstemperatung und reduzieren sogar (minimal) den Klimawandel. Wie das geht, zeigen aktuelle Studien.

 

2022 hat die US Universität Purdue ein besonderes Weiß entwickelt, das unter dem Stichwort „Cool Roof Farbe“ mittlerweile im Markt erhältlich ist. Es ist ein besonderes Weiß, das bis zu 98% des kurzwelligen Sonnenlichts (sichtbar und Infrarot) reflektiert. Ein dunkles Dach im Vergleich speichert bis zu 90%! Dadurch wird wesentlich weniger Energie als langwellige Infrarotstrahlung im Baukörper gespeichert und als Wärme in die Räume darunter, aber auch in die direkte Umgebung abgegeben. Da die meiste Energie wieder reflektiert wird, reduziert diese Maßnahme nicht nur die Temperaturen im Gebäude und um das Gebäude, sondern hat sogar einen leichten positiven (= weniger erhitzenden) Klimaeffekt.

 

Doch nicht jede weiße Farbe ist dafür geeignet. Sie brauchen eine Farbe mit einem Solar Reflectance oder Albedo Index von mindestens 0,85. Dann werden 85% der kurzwelligen Strahlen reflektiert und damit auch ein erheblicher Anteil der Infrarotstrahlen, die nicht sichtbar sind, aber etwa 50% der Energie des Sonnenlichts enthalten. Herkömmliche weiße Farbe kann auch einen Albedo Index von 0,6 haben und damit trotz der blanken Farbe ein großer Teil der Energie im Baukörper gespeichert und in Wärme umgewandelt. Achten Sie daher auf den Albedo Index!

 

Mit dieser einfachen und kostengünstigen Maßnahme auf dem Dach ihres Gewerbe-, Produktions-, oder Bürostandorts können Sie in Österreich statistisch bis zu 15% der Kühlenergie einsparen (je nach Baukörper, Standort und Dämmung) und auch die Umgebungstemperatur um 1-2 Grad senken.

 

Kehrseite: Der sogenannte Albedo Effekt der geringen Energieaufnahme dreht sich zwar im Winter um und erhöht den Heizenergiebedarf, doch neue Studien zeigen, dass in Summe die Energieeinsparungen immer größer werden, je wärmer die Außentemperaturen im Sommer sind (Kommt Ihnen bekannt vor?). Hier im Osten Österreichs sind weiße Dächer jedenfalls mittlerweile eine der einfachsten und sinnvollsten Anpassungmaßnahmen an den Klimawandel.

 

Falls Sie die potenziellen Einsparungen für Ihren Standort ermitteln wollen, können wir Sie gerne unterstützen, ebenso, wie bei der Umsetzung der Maßnahme.

 

Zum Schluss natürlich noch ein Plädoyer für die Dachbegrünung. Falls Ihr Unternehmen die statischen und finanziellen Möglichkeiten einer Dachbegrünung hat, dann ist diese Maßnahme die beste Wahl. Wer sich hier näher informieren möchte, klopft am besten bei Susanne Formanek unter Startseite – GRÜNSTATTGRAU an.

Datentransfer in die USA: Was österreichische KMU jetzt wissen sollten

Von | Datenschutz, Datenschutz

 

Viele österreichische KMU verwenden digitale Dienste aus den USA, ohne dies im Alltag bewusst wahrzunehmen.

 

Ein E-Mail-System in der Cloud, ein Termin im Online-Kalender, ein Analyse-Tool auf der Website, ein Newsletter-System oder ein Zahlungsdienst im Webshop können bereits dazu führen, dass personenbezogene Daten in die USA übertragen werden.

 

Datenschutzrechtlich ist das relevant, weil die DSGVO für solche Übermittlungen besondere Anforderungen vorsieht. Unternehmen müssen nachvollziehen können, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Für Datenübermittlungen an bestimmte US-Unternehmen gibt es seit Juli 2023 wieder eine wichtige Erleichterung: das EU-US Data Privacy Framework.

 

Ein aktuelles Urteil des US Supreme Court sorgt nun für neue Diskussionen. Es hebt das Framework nicht auf. Es zeigt aber, dass die rechtliche Absicherung von US-Diensten kein Thema ist, das einmal geprüft und dann dauerhaft abgelegt werden sollte. Gerade KMU profitieren von einem pragmatischen Ansatz: Überblick schaffen, Anbieter prüfen, Verträge dokumentieren und bei besonders wichtigen Diensten Alternativen kennen.

 

Zusätzlich sollte das Thema in das bestehende Risikomanagement aufgenommen werden, sofern ein solches im Unternehmen vorhanden ist. Datenübermittlungen in die USA können ein rechtliches und operatives Risiko darstellen, insbesondere wenn geschäftskritische Dienste betroffen sind. Unternehmen sollten daher dokumentieren, welche US-Dienstleister eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden, welche Rechtsgrundlage für den Datentransfer genutzt wird und welche Alternativen bestehen, falls sich die Rechtslage ändert. Auch ohne formales Risikoinventar empfiehlt sich zumindest eine einfache Übersicht der wichtigsten US-Dienste und ihrer datenschutzrechtlichen Absicherung.

 

Digitale Souveränität: Mehr Entscheidungsfreiheit statt blinder Abhängigkeit

 

Das aktuelle Urteil aus den USA ist auch ein guter Anlass, über digitale Souveränität nachzudenken. Für KMU bedeutet das nicht, alle US-Dienste sofort zu ersetzen oder ausschließlich europäische Software einzusetzen. Das wäre in vielen Fällen weder realistisch noch wirtschaftlich sinnvoll.

 

Digitale Souveränität bedeutet vor allem, die eigenen digitalen Abhängigkeiten zu kennen und steuerbar zu machen. Welche Cloud-Dienste werden genutzt? Wo werden Daten verarbeitet? Welche Anbieter sind für den laufenden Betrieb kritisch? Gibt es vertragliche, technische oder wirtschaftliche Hürden, falls ein Dienst gewechselt werden muss?

 

Gerade bei neuen Softwareentscheidungen kann diese Perspektive helfen. Wenn zwei Lösungen fachlich vergleichbar sind, kann ein europäischer Anbieter mit transparenter Datenverarbeitung, klaren Verträgen und guter Wechselmöglichkeit ein strategischer Vorteil sein. Bei bestehenden Diensten geht es zunächst um Transparenz: Welche US-Dienste sind unverzichtbar, welche könnten mittelfristig ersetzt werden, und wo reichen ergänzende Schutzmaßnahmen aus?

 

Der richtige Zugang lautet daher nicht „USA oder Europa“, sondern „bewusste Entscheidung statt ungeprüfter Abhängigkeit“. Wer Datenschutz, IT-Sicherheit, Anbietersteuerung und Risikomanagement gemeinsam betrachtet, erhöht die Handlungsfähigkeit des Unternehmens.

 

Eine geeignete Mindestprüfung umfasst folgende Punkte:

 

  • Welche digitalen Dienste mit möglichem US-Bezug werden eingesetzt?
    Dazu zählen etwa Cloud-Dienste, Website-Tools, Newsletter-Systeme, CRM-Lösungen, Zahlungsdienste, Chatbots, Analyse-Tools oder Social-Media-Integrationen. 

     

  • Welche personenbezogenen Daten werden dabei verarbeitet?
    Relevant ist, ob es sich nur um einfache Kontaktdaten handelt oder um sensiblere Daten, etwa Beschäftigtendaten, Kundendaten, Gesundheitsdaten, Zahlungsdaten oder umfangreiche Nutzungsprofile. 

     

  • Wie kritisch ist der jeweilige Dienst für das Unternehmen?
    Je wichtiger ein Dienst für den laufenden Betrieb ist, desto wichtiger sind saubere Dokumentation, vertragliche Absicherung und ein möglicher Plan B. 

     

  • Welche Rechtsgrundlage wird für den internationalen Datentransfer genutzt?
    Das EU-US Data Privacy Framework kann derzeit weiterhin eine geeignete Grundlage sein, sofern der konkrete US-Anbieter aktiv zertifiziert ist und die konkrete Dienstleistung vom Zertifizierungsumfang umfasst ist. 

     

  • Gibt es ergänzende oder alternative Absicherungen?
    Zu prüfen sind insbesondere Standardvertragsklauseln, Data Processing Agreements, Transfer Impact Assessments und technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, Datenminimierung sowie klare Rollen- und Rechtekonzepte. 

     

  • Welche Sub-Auftragsverarbeiter und weiteren Drittländer sind eingebunden?
    Auch wenn der Hauptanbieter auf das Data Privacy Framework verweist, können weitere Dienstleister oder Datenflüsse relevant sein. 

     

  • Was passiert, wenn das Data Privacy Framework künftig eingeschränkt oder aufgehoben wird?
    Für kritische Dienste sollte zumindest grob dokumentiert sein, ob Standardvertragsklauseln genutzt werden können, ob technische Zusatzmaßnahmen ausreichen oder ob mittelfristig Alternativen erforderlich wären. 

     

  • Ist das Risiko im bestehenden Risikomanagement berücksichtigt?
    Sofern ein Risikoinventar oder ein formales Risikomanagement vorhanden ist, sollten kritische US-Datentransfers dort als rechtliches, operatives und lieferantenbezogenes Risiko aufgenommen werden. Ohne formales Risikomanagement reicht für viele KMU zumindest eine einfache Übersicht der wichtigsten Dienste, Risiken und Maßnahmen. 

     

  • Welche digitalen Abhängigkeiten sollen mittelfristig reduziert werden?
    Bei besonders kritischen Diensten sollte geprüft werden, ob europäische oder zumindest besser kontrollierbare Alternativen verfügbar sind. Maßgeblich sind nicht nur Datenschutzaspekte, sondern auch Funktionalität, Kosten, Integrationsaufwand, Datenportabilität, Supportqualität und Wechselmöglichkeit. 

Wenn Sie weitere Infos oder eine Beratung über dieses Thema in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie uns gerne!

Wir machen Betriebsurlaub!

Von | Allgemein
In einer Welt, die sich ständig verändert und weiterentwickelt, ist es unser Ziel bei Logsol e.U. stets mit frischen Ideen und vollem Einsatz für Sie da zu sein. Um dies gewährleisten zu können, gönnen wir uns eine kurze Sommerpause.

 

Unser Team wird vom 27.07.2026 bis 31.07.2026 (KW 31/2026) im Betriebsurlaub sein.

Während dieser Zeit tanken wir neue Energie und sammeln Inspiration, um Ihnen danach getreu unseres Mottos „Wir schaffen neue Gewohnheiten!“ wieder mit ganzer Kraft zur Seite zu stehen.

 

Ab dem 03.08.2026 sind wir wieder in gewohnter Stärke für Sie da.

Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich für Ihr Vertrauen und die wertvolle Zusammenarbeit bedanken. Besuchen Sie uns gerne auf unserer Website oder folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen, um auf dem Laufenden zu bleiben und mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

 

Wir wünschen Ihnen eine erholsame und inspirierende Sommerzeit voller unvergesslicher Momente.

 

Mit sommerlichen Grüßen,

Ihr Logsol Team

 

Hitze ist kein Wetter mehr – sie ist ein Geschäftsrisiko.

Von | Nachhaltigkeit

Hitze wird in vielen Unternehmen noch wie ein lästiger Ausnahmezustand behandelt.

 

Ventilator aufstellen, Wasser bereitstellen, vielleicht Homeoffice erlauben – und hoffen, dass die nächste Abkühlung kommt. Doch diese Logik ist gefährlich. Denn Hitze ist längst kein saisonales Phänomen mehr. Sie ist strukturelles Geschäftsrisiko.

 

Und die Zahlen sind eindeutig: Ein einziger Hitzetag über 30 °C kostet die österreichische Wirtschaft lt. WIFO rund 50 Millionen Euro – zu 80 % durch Produktivitätsverluste (inkl. Arbeitsunfälle, Krankenstände, Stress und Reizbarkeiten, Fehlentscheidungen, Lieferkettenproblemen,  20% durch höhere Energiekosten,  Da reden wir noch nicht von den Folgekosten durch externe Effekte, wie Dürre oder Wasserknappheit oder interne Effekte, wie Nacharbeiten nach Fehlern.  Das ist keine Klimadebatte – das sind harte betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

 

Die große Selbsttäuschung: „So schlimm ist es nicht“

Viele Unternehmen unterschätzen die Wirkung von Hitze dramatisch. Laut aktuellen Erhebungen erfassen nur 13 % der KMU ihre Hitzerisiken systematisch, während rund 70 % gar keinen strukturierten Hitzeschutz haben. Gleichzeitig glauben viele, ausreichend vorbereitet zu sein – eine gefährliche Selbstwahrnehmung. Und wir haben noch keine betriebliche Datenerfassung, die uns die Zusatzkosten oder Umsatzverluste knallhart monatlich aufzeigen würde. Dennoch passiert es. Hitze wirkt leise, aber brutal.

 

Hitze trifft alle – aber nicht alle gleich

Besonders betroffen sind Branchen mit körperlicher Arbeit oder Außenexposition, klar. Doch der Irrtum ist zu glauben, dass Büros verschont bleiben.

Über 22 % der Office-Beschäftigten fühlen sich während Hitzewellen bei der Arbeit stark belastet. Zwei Drittel berichten von eingeschränkter Leistungsfähigkeit.

Hinzu kommen Folgekosten, die oft übersehen werden und in den Branchen unterschiedlich sind.

 

In der Logistik wirkt Hitze wie ein Multiplikator:

  • Fahrer:innen ermüden schneller
  • Be- und Entladezeiten verlängern sich
  • Kühlketten werden instabil
  • Infrastruktur (Straßen, Schienen) fällt aus

 

Der größte Irrtum im Office: „Wir haben eine Klimaanlage, passt schon.“

  • steigende Fehlerquoten und Unfallrisiken
  • stark steigende Energiekosten durch Kühlung
  • Schäden an der Gebäudehülle, Dichtungen
  • instabile IT- Systeme
  • steigende Krankenstände
  • Unruhe, Gereiztheit, Kluft zwischen Außenarbeit und Innenarbeit steigt

 

In der Produktion sinkt die menschliche Produktivität, während die Instabilität der Maschinen parallel zunimmt.

  • Produktivität sinkt laut WHO pro Grad über 20 °C um 2–3 %
  • Konzentration und Entscheidungsqualität an den Maschinen nimmt ab
  • Fehlerquoten und Ausschuß steigen
  • Stillstände durch Maschinenausfälle steigen
  • Schäden an der Gebäudehülle
  • Stark steigende Energiekosten durch Kühlung
  • Materialeigenschaften verändern sich

 

Klimaanpassung: Vom „Nice-to-have“ zum Wettbewerbsfaktor

Die entscheidende Frage lautet nicht mehr: Müssen wir uns anpassen?

Sondern: Wie schnell?

Ein früher, strategischer Hitzeschutz ist wirtschaftlich klar sinnvoll. Prävention wird finanzielle Schäden vermeiden.

Klimawandelanpassung ist nicht durch Einzelmaßnahmen erledigt, sondern braucht eine strategische Entscheidung und wird in Prozesse, Infrastruktur, Personalentwicklung, Produktentwicklung, Produktionssteuerung, Einkauf und andere Bereiche im Unternehmen implementiert.

 

Klimarisikoanalyse wird derzeit gefördert

Es beginnt mit einer Klimarisikoanalyse, die die Handlungsfelder aufzeigt. Nach der TaxonomieVO ist eine solche für ein paar wenige Unternehmen vorgeschrieben. Dadurch hat sich hier ein einfacher Standard entwickelt, den wir gerne auch für Ihr Unternehmen anwenden. Auf der Basis der Risikofaktoren ermitteln wir Ursachen und Maßnahmen, die genau für ihr Unternehmen passen. Eine Investition in die Zukunft, die Ihnen auch Wettbewerbsvorteile bringen kann. Maßnahmen sind weit gefächert gehen von Trinkpausen bis zur temperaturbasierten Produktionssteuerung oder Dachbegrünung.

 

Die Kosten einer solchen Risikoanalyse und teilweise auch von Maßnahmen werden derzeit noch gefördert. Ihr Ansprechpartner für dieses Thema ist Robert Mende-Kremnitzer. Er hat nicht nur die Ausbildung zum Klimawandelanpassungsberater, sondern auch die Antworten auf Ihre Fragen.

NISG 2026: Gehört das eigene Unternehmen zu den Betroffenen?

Von | Allgemein

NISG 2026: Viele österreichische KMU könnten erstmals betroffen sein

 

Mit dem neuen Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG 2026) setzt Österreich die europäische NIS-2-Richtlinie um. Für zahlreiche Unternehmen bedeutet dies erstmals konkrete gesetzliche Anforderungen an die Cybersicherheit.

 

Besonders kritisch: Viele Unternehmen wissen derzeit noch gar nicht, dass sie vom neuen Gesetz betroffen sein könnten – obwohl das NISG 2026 bereits am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.

 

Warum NISG 2026 für KMU relevant ist: Der Anwendungsbereich wurde gegenüber dem bisherigen NIS-Regime deutlich erweitert. Neben klassischen Betreibern kritischer Infrastrukturen fallen künftig zahlreiche weitere Branchen unter die gesetzlichen Vorgaben. Dazu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Herstellung und Produktion, Lebensmittelwirtschaft, Transport und Logistik, Abfallwirtschaft, Gesundheitswesen, Digitale Dienste, IT-Dienstleistungen und Managed Service Provider, Rechenzentren sowie der Maschinen- und Anlagenbau. Ob ein Unternehmen tatsächlich betroffen ist, hängt neben der Branche auch von der Unternehmensgröße und weiteren gesetzlichen Kriterien ab.

 

Was kommt auf betroffene Unternehmen zu? Das NISG 2026 sieht unter anderem vor: die Einführung angemessener Cybersicherheitsmaßnahmen, ein aktives Risikomanagement für IT- und Informationssysteme, strenge Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen sowie eine stärkere persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss für die Behörden lückenlos nachweisbar sein.

 

Ohne frühzeitige Vorbereitung bleibt diese Umsetzung häufig ein Wettlauf gegen die Zeit. Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben erst vollständig umzusetzen sind, bleibt für viele Unternehmen nur ein begrenztes Zeitfenster. Erfahrungsgemäß benötigen insbesondere die Prüfung der Betroffenheit, die Durchführung einer Risikoanalyse, die Bewertung bestehender Sicherheitsmaßnahmen sowie der Aufbau notwendiger Prozesse, Dokumentationen und die Sensibilisierung von Führungskräften ausreichend Vorlauf.

 

Die erste entscheidende Frage lautet daher immer: Ist das eigene Unternehmen überhaupt betroffen? Eine strukturierte Betroffenheitsanalyse schafft Klarheit darüber, ob das Unternehmen unter das NISG 2026 fällt, welche Pflichten konkret gelten und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich werden. Eine frühzeitige Prüfung hilft, spätere Umsetzungsrisiken, Strafen und unnötigen Zeitdruck zu vermeiden.

 

Das NISG 2026 liefert dabei keine Standardlösungen für jeden Betrieb. Es macht aber Sicherheitslücken sichtbar, die im Alltag leicht übersehen werden. Ein resilienter Schutz entsteht dadurch nicht aus einer hastigen Reaktion kurz vor dem Stichtag, sondern aus einem schrittweisen, besseren Verständnis der eigenen IT-Infrastruktur.

 

Mit einer rechtzeitigen Analyse lassen sich zum Beispiel folgende Fragen gezielt prüfen:

  • Welche Wirkung hat das neue Gesetz tatsächlich auf unsere bestehenden IT-Prozesse?
  • Werden bestehende Sicherheitslücken rechtzeitig geschlossen oder entstehen dadurch neue Risiken?
  • Reicht das geplante Budget aus, um die gesetzlichen Anforderungen stabil zu erfüllen?
  • Welche Sicherheitsvariante bietet den größten Schutz bei gleichzeitig geringstem Aufwand?
  • Welche rechtlichen Folgen hätte es, wenn eine Cyber-Attacke uns unvorbereitet trifft?

 

Mein Fazit:
Das NISG 2026 zwingt Unternehmen dazu, ihre Cybersicherheit vor dem Stichtag im Oktober besser abzusichern. Es zeigt, wo im konkreten Ablauf nachgebessert werden muss. Gerade bei erweiterten Pflichten oder neuen Branchen entsteht dadurch eine sachlichere und sicherere Grundlage für den Betrieb. Das Risiko von Ausfällen oder Strafen wird reduziert, weil Schwachstellen bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes sichtbar und behoben werden: erst verstehen, dann absichern, dann entspannt in die Zukunft blicken.

 

Melden Sie sich gerne beim Beratungsteam von Logsol e.U., um mehr zu erfahren oder eine erste Einschätzung zu erhalten!

Weiterbildung fördern lassen – mit dem FFG Skills Scheck 2026

Von | Förderprogramme, Förderprogramme

Weiterbildung ist heute weit mehr als nur ein zusätzlicher Vorteil.

 

Gerade in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Nachhaltigkeit wird laufender Kompetenzaufbau zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Mit dem FFG Skills Scheck 2026 unterstützt die Forschungsförderungsgesellschaft Unternehmen in Österreich bei der externen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen – insbesondere in Zukunfts- und Schlüsseltechnologien.

 

Gefördert werden Weiterbildungen, die zur digitalen Transformation und/oder ökologischen Nachhaltigkeit des Unternehmens beitragen. Besonders berücksichtigt werden Schulungen in strategisch relevanten Zukunftsfeldern wie Künstliche Intelligenz & Dateninnovation, Robotik & fortgeschrittene Produktionstechnologien, Chips & elektronische Komponenten, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien, Life Sciences & Biotechnologie sowie Quantentechnologie & Photonik.

 

Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Österreich – unabhängig von der Rechtsform. Auch die Geschäftsführung kann diese Förderung in Anspruch nehmen. Dabei gilt: Maximal können 5 geförderte Personen pro Unternehmen eingereicht werden, und pro Person ist nur eine Weiterbildung förderbar. Gefördert werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten bei maximal 5.000 € Förderung pro Weiterbildung.

 

Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt der Antragstellung. Denn der Antrag muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über den FFG eCall und ist bis 15.12.2026 möglich. Aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage empfiehlt sich jedoch eine frühzeitige Planung, da die Mittel schnell ausgeschöpft sein können.

 

In der Praxis zeigt sich häufig: Viele Unternehmen investieren bereits in Weiterbildung, nutzen vorhandene Fördermöglichkeiten jedoch nicht vollständig aus – oftmals, weil die Anforderungen oder Fristen im Tagesgeschäft untergehen. Förderung liefert dabei kein automatisches Geld auf Knopfdruck. Sie macht aber finanzielle Spielräume sichtbar, die bei der Budgetierung leicht übersehen werden. Gute Qualifizierung entsteht dadurch nicht aus einer spontanen Idee, sondern aus einem strategischen Verständnis des zukünftigen Kompetenzbedarfs im Gesamtsystem.

 

Mit dem FFG Skills Scheck lassen sich zum Beispiel folgende Fragen gezielt prüfen:

  • Welche Wirkung hat eine geplante Weiterbildung tatsächlich auf den gesamten digitalen Ablauf?
  • Wird ein bestehender Fachkräftemangel gelöst oder entsteht dadurch an anderer Stelle neuer Schulungsbedarf?
  • Reicht die geplante Förderung aus, um das Qualifizierungsniveau auch bei Marktveränderungen stabil zu halten?
  • Welche Schulungsvariante bietet den größten Nutzen bei gleichzeitig geringstem Eigeninvestitionsrisiko?
  • Welche Folgen hätte es, wenn die Weiterbildung anders wirkt als ursprünglich angenommen?

 

Mein Fazit:
Der Skills Scheck hilft, Weiterbildungsentscheidungen vor der Umsetzung finanziell besser abzusichern. Er zeigt, wie sich eine Qualifizierungsmaßnahme im konkreten Budget auswirken kann. Gerade bei Investitionen in neues Know-how oder neue Kapazitäten entsteht dadurch eine sachlichere Grundlage. Das Risiko einer Fehlinvestition wird reduziert, weil die Förderung bereits vor der realen Buchung oder Umstellung beantragt wird: erst verstehen, dann einreichen, dann umsetzen.

 

 

Genau hier unterstützen wir von Logsol gerne. Zusätzlich sind wir im offiziellen Beraterpool für geförderte Beratungen gelistet. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre geplanten Weiterbildungen förderfähig sind oder Unterstützung bei der Einreichung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Melden Sie sich gerne, um mehr zu erfahren!

Kostenanteile von Treibstoffkosten an den Transportpreisen

Von | Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Prozessoptimierung

Abhängig von der Art des Transports haben die Dieselkosten zwischen 15% (bei  Zustellverkehren im Paketbereich) bis zu 35% (bei Komplettladungen im Fernverkehr) an den Gesamtkosten.

 

 

 

Eine der unmittelbarsten Auswirkungen des Konflikts am Persischen Golf sind die gestiegenen Dieselpreise und deren Schwankungen. In den drei Monaten vor dem Krieg lag der gemittelte Median des Dieselpreis bei  netto 1,26 EUR. Seither schwanken die Dieselpreise.

 

    • im März 2026 zwischen +3% und +49%, (Mittelwert 1,66 EUR netto),

    • im April 2026 zwischen +22% und +46% (Mittelwert 1,67 EUR netto) und

    • in den ersten 10 Maitagen 2026 zwischen +24% und +35% (Mittelwert 1,64 EUR netto) im Vergleich zum Dreimonatsmittel vor dem Konflikt am Persischen Golf*.

 

Diese Preissteigerungen und Schwankungen stellen die Transportwirtschaft und die Verlader vor große wirtschaftliche Herausforderungen:

 

Frachtführer

  1. Große, kurzfristige Preisschwankungen erschweren eine genaue, kostendeckende Kalkulation der Transportpreise in einem bereits hochkompetitiven Markt.
  2. In längerfristigen Rahmenverträgen mit Verladern sind reale Kostenänderungen oft nicht oder nur unzureichend, z.B. mit längeren Anpassungsfristen, abgebildet. 

     

Die aktuelle Situation ist damit für viele Frachtführerunternehmen wirtschaftlich existenzbedrohend.

 

Verlader

Die verladene Wirtschaft wiederum braucht für ihre Geschäfte genaue und berechenbare Transportpreise, um ihrerseits konkurrenzfähig zu bleiben.
Daneben ist das wirtschaftliche Bestehen vieler Frachtführerunternehmen als Lieferantenmarkt auch im Sinn der verladenden Wirtschaft, um die Gefahr der Abhängigkeit von Oligopolen zu vermeiden.

 

Die Expert:innen von Logsol helfen Ihnen, damit Sie sicher durch die Krise kommen.

 

*Daten aus www.e-control.at/spritpreisrechner, aufbereitet durch Logsol.

Die EU-Streitschlichtung ist nicht mehr – Änderungen für Ihr Impressum

Von | Datenschutz, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Seit dem 20. Juli 2025 ist die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission Geschichte.

 

Damit entfällt für Unternehmen auch die Pflicht, im Impressum auf diese Plattform hinzuweisen. Ein Hinweis oder Link darf künftig also weggelassen werden.

 

Für Betreiber:innen von Websites, die sich an Verbraucher richten, bedeutet das: Der bisher verpflichtende Abschnitt zur EU-Streitschlichtung kann entfernt werden. Wer ihn dennoch stehen lässt, verstößt zwar nicht gegen geltendes Recht, riskiert aber einen veralteten und unprofessionellen Eindruck.

 

Unser Tipp: Aktualisieren Sie Ihr Impressum zeitnah und verzichten Sie auf überholte Angaben!

 

Wer weiterhin Transparenz zeigen möchte, kann freiwillig vermerken, dass die Plattform eingestellt wurde und keine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren erfolgt.

 

Die Expertinnen und Experten von Logsol unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!

Möchten Sie ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Unternehmen fördern lassen?

Von | Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Bild von Mathias PastFalls Sie vorhaben, im Herbst 2025 oder im Jahr 2026 ein Digitalisierungsprojekt umzusetzen, beginnen Sie bereits jetzt mit der Vorbereitung!

 

Holen Sie sich kompetente externe Unterstützung und lassen Sie sich dabei fördern!

Denn nur noch für kurze Zeit steht im Rahmen des Förderprogramms „KMU.DIGITAL & Green“ ein Förderbudget zur Verfügung. Beispielsweise 50 % Zuschuss bzw. max. 1.000 € im Rahmen einer „Strategieberatung“.

 

Sobald es voraussichtlich Anfang 2026 ein neues Budget für Umsetzungsprojekte – bis zu 12.000 € bzw. max. 30 % der Investitionssumme – gibt, können Sie sich auch diese finanzielle Unterstützung ohne weiterer Verzögerung sichern.

Sollten Sie erst Anfang 2026 mit einer Beratungsförderung starten (deren Abschluss eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Umsetzungsförderung beantragen dürfen), kann es auf Grund der hohen Nachfrage sein, dass die Fördermittel – wie im Jahr 2024 und 2025 – innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft sind und Sie leer ausgehen.

Kontaktieren Sie uns von Logsol, wir helfen Ihnen bei Ihrem Digitalisierungsprojekt gerne weiter!

Zukunft sichern mit KI – inklusive Förderung

Von | Förderprogramme, Künstliche Intelligenz

Bis zu 9.900€ Förderung für Ihre
KI-Beratung

 

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität im Alltag vieler Unternehmen. Von automatisierten Prozessen über intelligente Datenanalysen bis hin zu innovativen Kundenservices – KI bietet enormes Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Kosten nachhaltig zu senken.

 

Die Technologie- und InnovationsPartner (TIP) unterstützt niederösterreichische Unternehmen mit der TIP-Schwerpunkt KI:
  • Mehrere Beratungen möglich: Sie können verschiedene KI-Themen bearbeiten und aufeinander aufbauen – von der ersten Strategie bis zur konkreten Umsetzung.
  • Attraktive Förderung: Bis zu 9.900 € werden im Rahmen von bis zu max. drei TIP-Schwerpunktberatungen zugeschossen. Damit holen Sie sich hochwertiges Know-how in Ihr Unternehmen.
  • Praxisnah & individuell: Gemeinsam mit Expert:innen entwickeln Sie maßgeschneiderte Lösungen, die direkt im Betrieb eingesetzt werden können.

 

Warum sollten Sie jetzt handeln?
Unternehmen, die jetzt KI einsetzen, verschaffen sich klare Wettbewerbsvorteile: effizientere Abläufe, bessere Entscheidungen und neue Geschäftschancen. Wer zu lange wartet, riskiert, den Anschluss an die digitale Entwicklung zu verlieren.

 

👉 Unser Angebot: Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Förderung optimal nutzen, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und entwickeln mit Ihnen konkrete KI-Anwendungsfälle für Ihr Unternehmen. 📩 Schreiben Sie uns!
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