Die scheinbar harmlose Anrede kann zum Datenschutzrisiko werden.

Was Sie bei Webformularen besser weglassen sollten – und warum.
Die Erhebung der Anrede (z. B. Herr/Frau/Divers) in Online-Formularen ist rechtlich nur zulässig, wenn sie freiwillig erfolgt. Der Europäische Gerichtshof betont das Prinzip der Datenminimierung. Unternehmen dürfen nur Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. Für eine Vertragsabwicklung ist das Geschlecht in der Regel irrelevant.

Praxis-Tipp: Überprüfen Sie Ihre Webformulare und Bestellprozesse. Entfernen Sie Pflichtfelder zur Anrede oder gestalten Sie diese optional.

Wir helfen Ihnen gerne bei dieser und anderen Datenschutzanfragen! 📩 Sprechen Sie uns an! 

Unverbindliche Anfrage
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