Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist am 25.02.2023 in Österreich in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Richtlinie 2019/1937/EU vom 23.12.2019 in nationales Recht umgesetzt.
Whistleblowing bedeutet das Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeber:innen.
Internes Whistleblowing umfasst eine Informationsweitergabe an Vorgesetzte, Kolleg:innen bzw. speziell eingerichtete Stellen.
Externes Whistleblowing beinhaltet eine Informationsweitergabe an Aufsichts- bzw. Strafverfolgungsbehörden, Medien oder die Öffentlichkeit.
Ein internes Meldesystem soll in einer einfachen und niederschwelligen Art und Weise aufgebaut werden. Ein digitales Hinweisgeberschutzsystem bietet einen wirksamen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und ermutigt Mitarbeiter:innen, ihre Anliegen vertraulich – und nicht an die Öffentlichkeit (Medien) bzw. externe Stellen wie das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) – unternehmensintern zu melden. So wie es das HinweisgeberInnenschutzgesetz verlangt.
Die Einführung eines digitalen Hinweisgeberschutzsystems dient der Prävention, unterstützt dabei Schwachstellen frühzeitig zu entdecken und mittels abschätzbarem und regelmäßigem Aufwand unvorhergesehene finanzielle Schäden, beispielsweise durch Negativschlagzeilen, auch nachhaltig zu vermeiden.
Des Weiteren vermindert die Einführung eines definierten, digitalen Prozesses die Wahrscheinlichkeit, dass Hinweisgeber:innen wissentlich falsche Hinweise geben.