Seit dem 20. Juli 2025 ist die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission Geschichte.

 

Damit entfällt für Unternehmen auch die Pflicht, im Impressum auf diese Plattform hinzuweisen. Ein Hinweis oder Link darf künftig also weggelassen werden.

 

Für Betreiber:innen von Websites, die sich an Verbraucher richten, bedeutet das: Der bisher verpflichtende Abschnitt zur EU-Streitschlichtung kann entfernt werden. Wer ihn dennoch stehen lässt, verstößt zwar nicht gegen geltendes Recht, riskiert aber einen veralteten und unprofessionellen Eindruck.

 

Unser Tipp: Aktualisieren Sie Ihr Impressum zeitnah und verzichten Sie auf überholte Angaben!

 

Wer weiterhin Transparenz zeigen möchte, kann freiwillig vermerken, dass die Plattform eingestellt wurde und keine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren erfolgt.

 

Die Expertinnen und Experten von Logsol unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!

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