Der Fahrplan zur Reduktion wird auf nationaler und Länderebene erstellt.
Ob es nun 2040, 2045 oder 2050 ist, ist eher ein politisches Geplänkel. Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Fahrplan zur Reduktion auf nationaler und Länderebene erstellt wird. Dabei wird auf einzelbetriebliche Daten in der Regel nicht direkt, sondern über statistische Werte zugegriffen.
Die Basis sind statistische Rohdaten der gesamten Wirtschaft. (Wie viel Braunkohle wird verbrannt, wie viel Zement produziert, wie viel Benzin verkauft – hier fließen Ihre Unternehmensdaten indirekt ein). Diese statistischen Daten werden dann mit wissenschaftlich fundierten Emissionsfaktoren in CO2 Äquivalente umgerechnet (inkludiert auch andere Treibhausgase als CO2). So entsteht die nationale CO2-Bilanz.
Für die Berichterstattung nach Europa gibt es dann europäische Berichtsnormen (Common Reporting Table – CRT) für jeden Sektor. In dieser Norm stehen genau, welche Verbräuche in diesem Sektor zu berücksichtigen sind. Also werden etwa beim verarbeitenden Gewerbe, Bau, Industrie die Verbräuche von: Treibstoffen, Stahl/Metalle, Chemikalien, Papier/Karton, Lebensmittel, Mineralien, u.a. herangezogen.
Und hier wird es für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation interessant: Damit die nationalen oder Länderverbräuche gemäß dem Fahrplan laut Klimagesetz sinken, wird es nationale und länderspezifische politische Maßnahmen brauchen. Subventionen zum einen und regulierende Gesetze, die den Fokus auf der CO2 Emission haben, zum anderen.
Und genau dort wird Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation auf die eine oder andere Weise betroffen sein. Stellen Sie sich rechtzeitig auf striktere Regulatorien ein, je nachdem, wie weit das Bundesland oder der Bundesstaat hinter dem Fahrplan herhinken.
Ein verpflichtender betrieblicher CO2-Fußabdruck (Corporate Carbon Footprint), der mit dem Jahresabschluss gemeinsam zu erstellen und einzureichen ist, wird hier meines Erachtens eine notwendige Basis (etwa ab 2030) sein. Konkrete Maßnahmen für die genannten Verbräuche sind dann eher später zu erwarten. Je früher Sie sich mit dem Thema betrieblich auseinandersetzen und eventuell mit den einfachen Veränderungen beginnen, umso mehr Zeit haben Sie für die etwas schwierigeren.
Werfen wir abschließend noch einen Blick auf das deutsche Klimaschutzgesetz KSG, das seit 2019 gilt und 2021 nochmal verändert wurde. Es umfasst im Sektor Industrie „die Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe, der Bauwirtschaft, bei Industrieprozessen und bei der Produktverwendung“ (Anhang 1), daneben auch noch die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Landnutzung mit eigenen Fahrplänen.
Für den Sektor Industrie inkl. Gewerbe und Bau werden dann im Klimafahrplan jährliche maximale Emissionsmengen vorgegeben. In Deutschland z.B. von 149 Mio. t CO2e im Jahr 2026 bis 118 Mio. t in 2030 und dann jährliche Werte bis man schließlich 2040 bei 88% Reduktion zum Referenzwert aus 1990 anlangt. Deutschland hat sich auf Klimaneutralität in 2045 geeinigt, doch diese Jahreszahl ist in Wirklichkeit nicht entscheidend.
Entscheidend ist, dass das Thema betriebliche Nachhaltigkeit auch für KMU nicht weggeht. Auch wenn Berichtspflichten und Lieferketten stark abgeschwächt wurden, so wird das Thema Emissionen mit dem Klimagesetz in den Vordergrund rücken. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor, noch haben Sie vielleicht sogar die Möglichkeit, sich proaktiv zu positionieren und mit dem Thema Nachhaltigkeit bei Kund:innen zu punkten.





