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Förderprogramme

Öko-Scheck 2025 – bis zu 12.000 € für ökologische Innovationen

Von | Allgemein

Der Öko-Scheck 2025
der FFG

unterstützt KMU und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 12.000 € Zuschuss (80 % Förderquote) für Projekte, die einen klaren ökologischen Nutzen bringen.

Wer kann einreichen?
  • Förderfähig: KMU mit Firmenbuchnummer und UID, gemeinnützige Organisationen
  • Nicht förderfähig: Großunternehmen, Unternehmen in Gründung, bereits geförderte Antragsteller
Was wird gefördert?
  • Analyse und Entwicklung nachhaltiger Lösungen
  • Tests neuer Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen
  • Externe Expertise (max. 30 % des Budgets)
  • Projektlaufzeit: max. 12 Monate
Kosten & Förderung
  • Max. 15.000 € Projektkosten, davon bis zu 12.000 € Zuschuss
  • Förderbar: Personalkosten, Drittkosten
Fristen
  • Einreichung: 06.10.2025, 12 Uhr (eCall)
  • Nur ein Antrag pro Organisation
  • Auswahl ggf. durch Ziehung bei hoher Nachfrage
👉 Fazit: Eine ideale Chance, Ihre nachhaltigen Ideen umzusetzen. Jetzt Antrag vorbereiten und klimafreundlich durchstarten, indem Sie uns kontaktieren!

Möchten Sie ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Unternehmen fördern lassen?

Von | Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen

Bild von Mathias PastFalls Sie vorhaben, im Herbst 2025 oder im Jahr 2026 ein Digitalisierungsprojekt umzusetzen, beginnen Sie bereits jetzt mit der Vorbereitung!

 

Holen Sie sich kompetente externe Unterstützung und lassen Sie sich dabei fördern!

Denn nur noch für kurze Zeit steht im Rahmen des Förderprogramms „KMU.DIGITAL & Green“ ein Förderbudget zur Verfügung. Beispielsweise 50 % Zuschuss bzw. max. 1.000 € im Rahmen einer „Strategieberatung“.

 

Sobald es voraussichtlich Anfang 2026 ein neues Budget für Umsetzungsprojekte – bis zu 12.000 € bzw. max. 30 % der Investitionssumme – gibt, können Sie sich auch diese finanzielle Unterstützung ohne weiterer Verzögerung sichern.

Sollten Sie erst Anfang 2026 mit einer Beratungsförderung starten (deren Abschluss eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Umsetzungsförderung beantragen dürfen), kann es auf Grund der hohen Nachfrage sein, dass die Fördermittel – wie im Jahr 2024 und 2025 – innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft sind und Sie leer ausgehen.

Kontaktieren Sie uns von Logsol, wir helfen Ihnen bei Ihrem Digitalisierungsprojekt gerne weiter!

Zukunft sichern mit KI – inklusive Förderung

Von | Künstliche Intelligenz

Bis zu 9.900€ Förderung für Ihre
KI-Beratung

 

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität im Alltag vieler Unternehmen. Von automatisierten Prozessen über intelligente Datenanalysen bis hin zu innovativen Kundenservices – KI bietet enormes Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Kosten nachhaltig zu senken.

 

Die Technologie- und InnovationsPartner (TIP) unterstützt niederösterreichische Unternehmen mit der TIP-Schwerpunkt KI:
  • Mehrere Beratungen möglich: Sie können verschiedene KI-Themen bearbeiten und aufeinander aufbauen – von der ersten Strategie bis zur konkreten Umsetzung.
  • Attraktive Förderung: Bis zu 9.900 € werden im Rahmen von bis zu max. drei TIP-Schwerpunktberatungen zugeschossen. Damit holen Sie sich hochwertiges Know-how in Ihr Unternehmen.
  • Praxisnah & individuell: Gemeinsam mit Expert:innen entwickeln Sie maßgeschneiderte Lösungen, die direkt im Betrieb eingesetzt werden können.

 

Warum sollten Sie jetzt handeln?
Unternehmen, die jetzt KI einsetzen, verschaffen sich klare Wettbewerbsvorteile: effizientere Abläufe, bessere Entscheidungen und neue Geschäftschancen. Wer zu lange wartet, riskiert, den Anschluss an die digitale Entwicklung zu verlieren.

 

👉 Unser Angebot: Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Förderung optimal nutzen, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und entwickeln mit Ihnen konkrete KI-Anwendungsfälle für Ihr Unternehmen. 📩 Schreiben Sie uns!

Antrags-Check zur Fördereinreichung

Von | Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Förderprojekte optimal einreichen – wir unterstützen Sie dabei

Die Einreichung eines Förderantrags ist für viele Unternehmen ein wichtiger Schritt, um ihre Projekte zukunftssicher umzusetzen. Doch gerade bei der Formulierung, Strukturierung und strategischen Ausrichtung des Antrags zeigen sich häufig Unsicherheiten.

Als zertifizierte Unternehmensberatung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite – insbesondere im Rahmen des geförderten Antrags-Checks der Wirtschaftskammer Wien. Damit profitieren Wiener Unternehmen von einer bis zu 100% geförderten Beratungsleistung durch uns als qualifizierte Experten.

Was Sie erwarten dürfen:

Unsere Unterstützung umfasst bis zu 8 Stunden professionelle Beratung zu folgenden Aspekten:

  • Wie wird die Projektidee klar, überzeugend und verständlich dargestellt?

  • Ist die Planung schlüssig, das Geschäftsmodell tragfähig?

  • Wie können sinnvolle Arbeitspakete definiert und beschrieben werden?

  • Welche Kostenpositionen sind förderfähig?

  • Ist die Projektfinanzierung ausreichend dokumentiert?

Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?

Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Wien, die bereits erste Schritte in der Erstellung eines Förderantrags gemacht haben und nun gezielt Unterstützung bei der Optimierung wünschen. Pro Unternehmen kann ein Antrags-Check im Zeitraum von 24 Monaten durchgeführt werden (inkl. etwaiger Unternehmensverflechtungen).

Förderhöhe und Rahmenbedingungen:

  • Bis zu 8 Beratungsstunden à € 80 netto

  • 100 % Förderung der Nettokosten durch die Wirtschaftskammer Wien (max. € 640)

  • Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmen zu tragen und kann in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Sie haben ein Projekt und möchten sicherstellen, dass Ihr Antrag die bestmöglichen Chancen auf Förderung hat? Dann sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie gerne! 📩 Sprechen Sie uns an.

Förderung Digitalisierung Wien

Von | Aktuelle Informationen

Veränderungsmanagement – Förderung Digitalisierung Wien

Sie wollen in Ihrem Unternehmen Arbeitsschritte digitalisieren, einen digitalen Workflow einrichten oder den Kundensupport digitalisieren? Mit der Förderung Digitalisierung unterstützen wir KMUs aller Branchen in Wien, die seit mindestens einem Jahr bestehen. Lassen Sie sich kostenlos beraten.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Dieses Förderprogramm richtet sich an bestehende Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sämtlicher Branchen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.

Was kann gefördert werden?

Förderbar sind Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Insbesondere ist damit die Digitalisierung von Abläufen bzw. Wertschöpfungsprozessen in sämtlichen Unternehmensbereichen wie z. B. Einkauf, Produktion (Leistungserstellung), Logistik, Technologie, Personalwesen; Kund*innenverwaltung, Zahlungsabwicklung, Versand- und Retourenmanagement und Unternehmensinfrastruktur sowie von unternehmensübergreifenden vor- und nachgelagerten Prozessen angesprochen.
  • Investitionen: Entwicklung und Implementierung neuer digitaler Lösungen, Geräte, Software und Lizenzen
  • Dienstleistungen: Beratungskosten für Ihr Digitalisierungsvorhaben, Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen

Förderfacts:

Maximale Fördersumme pro Projekt: 50.000 Euro pro Projekt
Förderquote: Für alle Unternehmen maximal 50 % 
Mindestprojektgröße: 10.000 Euro
Wer? Bestehende Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind.
Branchen: Alle Branchen
Förderbare Kosten: Kosten für die Anschaffung notwendiger Hardware und Geräte, Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter*innen oder Beratungen im Zusammenhang mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben sowie Kosten für Software und Lizenzen.
Vorauszahlung: Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich.
Maximale Projektdauer: 2 Jahre
Bewertung: Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Digitalisierung: Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Kostenvoranschläge für Kostenpositionen, die EUR 10.000 netto übersteigen.
Europäische beihilferechtliche Grundlage: De-minimis

Externe Dienstleistungen

  • Kosten für die Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
  • Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (förderbar sind nur die Kurskosten)
  • Beratungskosten im Zuge der Umsetzung und Implementierung des Digitalisierungsprojekts

Materielle und Immaterielle Investitionskosten

  • aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte, die zur Umsetzung des Digitalisierungsprojekts notwendige(n) Hardware, digitalen Kommunikationseinrichtungen, Maschinen, Geräte, Anlagen und Systeme
  • Software und Lizenzen

Was kann nicht gefördert werden?

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter EUR 200 netto
  • Anschaffung von Standard-Software und -Hardware sowie Webshops als Einzelmaßnahme
  • reine Ersatzinvestitionen

Sie sind ein Wiener KMU und wollen Ihr Digitalisierungsprojekt Fördern lassen? 📩 Sprechen Sie uns an.

Förderprogramm: FFG Skills Schecks 2025

Von | Allgemein

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm FFG Skills Schecks 2025 wieder verfügbar ist.

Transformationsoffensive – Qualifizierung

Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend zu einer nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 2.500.
Bei EUR 10.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 5.000.
Bei EUR 12.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.

Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).

Was sind die Einreichkriterien?

  • Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
  • Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter gemäß Ausschreibungsleitfaden (wird mit Ausschreibungsstart veröffentlicht) besucht werden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 30.01.2026 12:00 Uhr MEZ nur elektronisch via eCall möglich.

Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!
Auf Grund der zu erwartenden hohen Nachfrage bitten wir um Rückmeldung, falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen wollen.

Das Förderprogramm „KWF Digitalisierungs.Impuls“ ist da!

Von | Datenschutz, Unkategorisiert

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm: KWF Digitalisierungs.Impuls des Kärtner Wirtschaftsförderung-Fonds da ist!

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte die darauf abzielen, Software zur Optimierung oder Stärkung von Geschäftsprozessen, E-Commerce oder IT-Sicherheit einzusetzen.

Wie viel wird gefördert?

Die förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit den Projektinhalten stehen, müssen mindestens EUR 5.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 25.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 150.000,- (netto) nicht überschreiten.
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.

Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!
Auf Grund der zu erwartenden sehr hohen Nachfrage bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung, falls Sie unsere Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen wollen.

Datenschutz & Datensicherheit

Von | Datenschutz

🛡️NIS2-Compliance leicht gemacht🔐

Wie Sie mit Sicherheit schon wissen, setzt die NIS2-Richtlinie neue Maßstäbe in der IT-Sicherheit und verpflichtet Unternehmen (auch ohne vorhandenes nationales Gesetz) aus unterschiedlichsten Branchen, ihre Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu stärken. Neben der kritischen Infrastruktur sind nun viele weitere Wirtschaftssektoren betroffen, die ihre Netz- und Informationssicherheit an die verschärften Vorgaben anpassen müssen.
Eine umfassende Risikobeurteilung und Compliance-Prüfung sind essenziell, um den Anforderungen gerecht zu werden und Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen.

Doch welche Maßnahmen sind konkret notwendig? Welche Risiken bestehen für Ihr Unternehmen? Die Umsetzung kann komplex sein – mit der richtigen Strategie lassen sich rechtliche Vorgaben effizient erfüllen und IT-Sicherheitsrisiken gezielt minimieren.

🔎 Logsol begleitet Sie strukturiert und praxisorientiert durch den gesamten Prozess – von der ersten Risikobeurteilung bis zur Implementierung maßgeschneiderter Sicherheitsmaßnahmen. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre NIS2-Konformität sicherzustellen und Ihr Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Schon jetzt Fit für die Digitale Zukunft machen!

Die „Anschlussförderung zu KMU.DIGITAL Modul Umsetzung 2025“ der Wirtschaftsagentur Burgenland ist da!

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Diese „Anschlussförderung“ richtet sich an Unternehmen mit Sitz / Niederlassung im Burgenland und gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 100%, der im Wege der Förderaktion „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung gewährten Bundesförderung.

Förderung in Höhe von 12.000 EUR Jahr möglich!

Wer wird gefördert?

Bei der gegenständlichen Förderung handelt es sich um eine Anschlussförderung zur Bundesförderaktion „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung. Um diese Anschlussförderung beantragen zu können, ist eine vorherige Antragstellung der Bundesförderung erforderlich.
Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betrieb oder Betriebsstätte sich im Burgenland befindet.
Als Förderungswerber kommen ausschließlich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Frage.

Was kann gefördert werden?

Durch die gegenständliche Förderaktion werden Digitalisierungsprojekte burgenländischer Unternehmen, die im Rahmen von „KMU.DIGITAL 4.0“ – Modul Umsetzung bzw. „KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“ – Modul Umsetzung gefördert wurden, in Form einer Anschlussförderung zusätzlich unterstützt.
Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens EUR 2.000 bis maximal EUR 30.000 unter der Voraussetzung, dass pro Umsetzungsförderung vorab eine geförderte Beratung (Potentialanalyse oder Strategieberatung unter „KMU.DIGITAL“ ab Ausschreibungsrunde „KMU.DIGITAL 3.1“) in Anspruch genommen wurde.

Höhe der Umsetzungsförderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 100% der im Wege der Förderaktion „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung gewährten Bundesförderung.

Wie wird eingereicht?

Für die gegenständliche Förderaktion qualifizieren sich Förderansuchen, die im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 im Wege der Einreichplattform (aws Fördermanager) in der Förderaktion „KMU.DIGITAL 4.0“ – Modul Umsetzung oder „KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“ – Modul Umsetzung eingereicht werden.
Ansuchen auf Anschlussförderung des Landes Burgenland können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis zum 31.01.2026 eingebracht werden.
Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!

Das Förderprogramm „digi4Wirtschaft“ ist wieder da!

Von | Veränderungsmanagement & Digitale Transformation
Ab sofort ist es möglich, Beratungs- und Investitionsförderungen für Digitalisierungsvorhaben einzureichen!
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Branchen Verkehr, Handel und Dienstleistungen und aus dem Industrie- und Produktionssektor, die ein Vorhaben am Betriebsstandort in Niederösterreich durchführen
a. mit aktiver Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort und
b. die ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in NÖ haben und

c. seit zumindest 3 Jahren (zum Antragszeitpunkt) in NÖ wirtschaftlich tätig sind

Was wird gefördert?
digi Investition DATA: Investitionsförderung
Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zur Einführung neuer Technologien und deren organisatorischen Einbindung in Unternehmensabläufe mit Fokus auf verstärkte und wertschöpfende Datennutzung.
Idealerweise entsteht aus diesem Digitalisierungsprojekt nicht nur ein Mehrwert für einzelne Geschäftsprozesse, sondern für das gesamte Unternehmen.

Es werden Projekte gefördert, die den Aufbau und die Optimierung von Dateninfrastrukturen, die Integration verschiedener Datenquellen und die Nutzung großer Datenmengen ermöglichen sollen. Dabei sollen auch Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden, um Entwicklungen zu erkennen und Prozesse nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig sollte im Unternehmen auch Augenmerk auf Datenethik und den verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologien gelegt werden.

Förderbar sind für die Umsetzung des Vorhabens essentielle:
  • Anschaffungen und Investitionen in
  • Software (Investition bzw. Daten/Lizenzen/Abonnement für 36 Monate)
  • Hardware (nur an einem niederösterreichischen Betriebsstandort)
  • Externe Dienstleistungen (z.B. Schnittstellendefinition, Schnittstellenentwicklung, Verknüpfung mit externen Daten wie Kundenströme, etc.).
  • Personalkosten als Pauschale in Höhe von 10 % der Anschaffungs- und Investitionskosten (umfasst ausschließlich interne Personalkosten des antragstellenden Unternehmens im Zuge der Projektumsetzung)
Zuschuss: bis zu 25.000 €

Neben der Förderung mit einem Zuschuss kann bei Finanzierungsbedarf die Übernahme einer Haftung für einen Bankkredit durch die NÖBEG (NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH) erfolgen. (siehe www.noebeg.at)

digi Assistent: Beratungsförderung
Im Rahmen des digi Assistent helfen wir von Logsol, Ihnen die Möglichkeiten zur Digitalisierung im Unternehmen abzuschätzen und konkrete Pläne zu erarbeiten.
Beratungsthemen spannen einen Bogen von „wo soll ich mit der Digitalisierung anfangen“ bis hin zu technologischen Themen (wie Sensorik, Sensornetzwerke, Datenmodelle, etc.) und schließen inhaltlich vor allem an dem digi Investition-Programm an.
Die Förderhöhe richtet sich dabei nach Dauer und Art des Beratungsprojektes. Der konkrete Inhalt der Beratung sowie der Stundensatz sind im Anmeldeformular zwischen Unternehmen und Berater zu vereinbaren.
Zuschuss: bis zu 3.300 €
Wie viel wird gefördert?
Es können Zuschüsse von bis zu 28.300 € beantragt werden.
Einreichung
Über das „Wirtschaftsförderungsportal des Landes Niederösterreich“
Weitere Informationen finden Sie unter:
Sichern Sie sich finanzielle Zuschüsse und reduzieren Sie dadurch Ihre Investitions- und Beratungskosten!
Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung und sind im Beraterpool für die geförderten Beratungen gelistet!
Unverbindliche Anfrage
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