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Veränderungsmanagement – New Work braucht Führung

By | Veränderungsmanagement & Digitale Transformation
Im Windschatten der Megatrends Digitalisierung und Agilität in der Organisation kristallisieren sich moderne Arbeitskonzepte heraus, die allgemein unter dem Begriff „New Work“ zusammengefasst werden.
New Work bietet Ansatzpunkte, um Flexibilität und Autonomie in der Belegschaft zu steigern und dabei Technologie effizient einzusetzen – was Motivation befeuert und Selbstorganisation fördert.
Die gute Nachricht lautet: Bei der Etablierung neuer Arbeitsmethoden und Organisationsformen sind Führungskräfte mehr denn je gefragt. Ihre Kernaufgaben im Kontext von New Work sind:
  • Sie müssen den Rahmen gestalten, innerhalb dessen Selbstorganisation gedeihen kann.
  • Sie müssen Personalauswahl und -entwicklung betreiben und dabei das Unternehmen im Blick haben, das Sie werden wollen – nicht das, das Sie bereits sind.
  • Sie müssen die Einhaltung technologischer und regulatorischer Vorgaben durchsetzen.
  • Sie müssen die gewünschte Kultur vorleben, nicht vorschreiben.
  • Sie müssen Rückmeldungen geben und die harten Fragen stellen.
  • Und nicht zuletzt: Sie müssen sich selbst permanent hinterfragen und weiterentwickeln.
Wir von Logsol unterstützen Sie als Führungskraft dabei, diese anspruchsvollen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Mit praxisnahem Coaching und stärkenorientierter Beratung. Unsere Überzeugung ist: New Work löst keine Probleme. Menschen lösen Probleme.

Uns wurde das BGF Gütesiegel verliehen!

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Zum ersten Mal haben wir an der Initiative zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) teilgenommen – und wurden mit dem BGF-Gütesiegel ausgezeichnet! 🏅

Diese Ehrung ist für uns nicht nur ein schöner Erfolg, sondern auch ein klarer Auftrag:

Wir möchten die eingeführten Maßnahmen langfristig verankern, weiter ausbauen und in drei Jahren erneut mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden.💼🌱

Denn für uns bei Logsol ist klar: Ein starkes Team ist die Basis für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Deshalb investieren wir gezielt in die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter:innen – und gehen dabei bewusst über das Übliche hinaus.

Ein herzliches Dankeschön an unseren Geschäftsführer, der diese Initiative mit uns auf den Weg gebracht hat – und an unser großartiges Team, das sie mit so viel Engagement lebt! 🙌

Fotocredit: Österreichische Gesundheitskasse/Mauro Vitera

Förderprogramm „Skills Schecks 2025“

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Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm „Skills Schecks 2025“ wieder verfügbar ist.

Transformationsoffensive – Qualifizierung

Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend zu einer nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 2.500.
Bei EUR 10.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 5.000.
Bei EUR 12.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.

Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).

Was sind die Einreichkriterien?

  • Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
  • Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter gemäß Ausschreibungsleitfaden (wird mit Ausschreibungsstart veröffentlicht) besucht werden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 30.01.2026 12:00 Uhr MEZ nur elektronisch via eCall möglich.

Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!
Auf Grund der zu erwartenden hohen Nachfrage bitten wir um Rückmeldung, falls Sie unsere Beratungsleistungen und / oder Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen wollen.

Das Förderprogramm „KWF Digitalisierungs.Impuls“ ist da!

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Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm: KWF Digitalisierungs.Impuls des Kärtner Wirtschaftsförderung-Fonds da ist!

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte die darauf abzielen, Software zur Optimierung oder Stärkung von Geschäftsprozessen, E-Commerce oder IT-Sicherheit einzusetzen.

Wie viel wird gefördert?

Die förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit den Projektinhalten stehen, müssen mindestens EUR 5.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 25.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 150.000,- (netto) nicht überschreiten.
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.

Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!
Auf Grund der zu erwartenden sehr hohen Nachfrage bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung, falls Sie unsere Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen wollen.

ESG – Environmental, Social and Governance

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🌱 VSME-Berichte – der neue Standard statt der CSRD

📅 Ab dem 26. Februar 2025 verändert sich das EU-Berichtswesen für Nachhaltigkeit grundlegend: Weniger, später, freiwilliger!


Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

✔️ Keine Pflicht zur CSRD und Taxonomie-Berichterstattung, wenn Sie unter 1.000 Mitarbeiter:innen, 50 Mill. EUR Umsatz oder 25 Mill. EUR Bilanzsumme bleiben.
✔️ Für viele andere verschiebt sich die Pflicht auf 2028.

💡 VSME (Voluntary SME-Standard) – die smarte, freiwillige Alternative

Der kleine Bruder der CSRD ist einfacher, schlanker und praxisnah. Ein VSME-Bericht bietet:
Wettbewerbsvorteile durch strukturierte Nachhaltigkeit.
Nachweis der Nachhaltigkeit für Kunden, Banken & Behörden.
✅ Ergänzung oder Ersatz anderer Zertifikate in der Lieferkette (Ecovadis, CDP, ISO).
✅ Fundament für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie & Kommunikation.
🚀 Logsol – Ihr Partner für ESG
Ab 2025 erweitern wir unser Angebot um Nachhaltigkeitsthemen. Mit Robert Mende-Kremnitzer haben wir einen erfahrenen ESG-Berater an Bord:
🔹 Spezialist für nachhaltige Unternehmensführung.
🔹 Langjährige Erfahrung in Beratungsprojekten.
🔹 Dozent an Fachhochschulen für ESG & Nachhaltigkeit.


Nutzen Sie die Chance & starten Sie mit uns in die Zukunft der Nachhaltigkeit!

📩 Kontaktieren Sie uns jetzt!

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