Veränderungsmanagement – Förderung Digitalisierung Wien
Wer kann eine Förderung erhalten?
Was kann gefördert werden?
- Investitionen: Entwicklung und Implementierung neuer digitaler Lösungen, Geräte, Software und Lizenzen
- Dienstleistungen: Beratungskosten für Ihr Digitalisierungsvorhaben, Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen
Förderfacts:
Maximale Fördersumme pro Projekt: | 50.000 Euro pro Projekt |
Förderquote: | Für alle Unternehmen maximal 50 % |
Mindestprojektgröße: | 10.000 Euro |
Wer? | Bestehende Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind. |
Branchen: | Alle Branchen |
Förderbare Kosten: | Kosten für die Anschaffung notwendiger Hardware und Geräte, Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter*innen oder Beratungen im Zusammenhang mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben sowie Kosten für Software und Lizenzen. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Digitalisierung: | Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Kostenvoranschläge für Kostenpositionen, die EUR 10.000 netto übersteigen. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Externe Dienstleistungen
- Kosten für die Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
- Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (förderbar sind nur die Kurskosten)
- Beratungskosten im Zuge der Umsetzung und Implementierung des Digitalisierungsprojekts
Materielle und Immaterielle Investitionskosten
- aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte, die zur Umsetzung des Digitalisierungsprojekts notwendige(n) Hardware, digitalen Kommunikationseinrichtungen, Maschinen, Geräte, Anlagen und Systeme
- Software und Lizenzen
Was kann nicht gefördert werden?
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Rechnungen mit förderbaren Kosten unter EUR 200 netto
- Anschaffung von Standard-Software und -Hardware sowie Webshops als Einzelmaßnahme
- reine Ersatzinvestitionen
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