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Zukunft sichern mit KI – inklusive Förderung

Von | Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Künstliche Intelligenz, Künstliche Intelligenz

Bis zu 9.900€ Förderung für Ihre
KI-Beratung

 

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität im Alltag vieler Unternehmen. Von automatisierten Prozessen über intelligente Datenanalysen bis hin zu innovativen Kundenservices – KI bietet enormes Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Kosten nachhaltig zu senken.

 

Die Technologie- und InnovationsPartner (TIP) unterstützt niederösterreichische Unternehmen mit der TIP-Schwerpunkt KI:
  • Mehrere Beratungen möglich: Sie können verschiedene KI-Themen bearbeiten und aufeinander aufbauen – von der ersten Strategie bis zur konkreten Umsetzung.
  • Attraktive Förderung: Bis zu 9.900 € werden im Rahmen von bis zu max. drei TIP-Schwerpunktberatungen zugeschossen. Damit holen Sie sich hochwertiges Know-how in Ihr Unternehmen.
  • Praxisnah & individuell: Gemeinsam mit Expert:innen entwickeln Sie maßgeschneiderte Lösungen, die direkt im Betrieb eingesetzt werden können.

 

Warum sollten Sie jetzt handeln?
Unternehmen, die jetzt KI einsetzen, verschaffen sich klare Wettbewerbsvorteile: effizientere Abläufe, bessere Entscheidungen und neue Geschäftschancen. Wer zu lange wartet, riskiert, den Anschluss an die digitale Entwicklung zu verlieren.

 

👉 Unser Angebot: Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Förderung optimal nutzen, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und entwickeln mit Ihnen konkrete KI-Anwendungsfälle für Ihr Unternehmen. 📩 Schreiben Sie uns!

Antrags-Check zur Fördereinreichung

Von | Förderprogramme, Förderprogramme, Förderprogramme

Förderprojekte optimal einreichen – wir unterstützen Sie dabei

Die Einreichung eines Förderantrags ist für viele Unternehmen ein wichtiger Schritt, um ihre Projekte zukunftssicher umzusetzen. Doch gerade bei der Formulierung, Strukturierung und strategischen Ausrichtung des Antrags zeigen sich häufig Unsicherheiten.

Als zertifizierte Unternehmensberatung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite – insbesondere im Rahmen des geförderten Antrags-Checks der Wirtschaftskammer Wien. Damit profitieren Wiener Unternehmen von einer bis zu 100% geförderten Beratungsleistung durch uns als qualifizierte Experten.

Was Sie erwarten dürfen:

Unsere Unterstützung umfasst bis zu 8 Stunden professionelle Beratung zu folgenden Aspekten:

  • Wie wird die Projektidee klar, überzeugend und verständlich dargestellt?

  • Ist die Planung schlüssig, das Geschäftsmodell tragfähig?

  • Wie können sinnvolle Arbeitspakete definiert und beschrieben werden?

  • Welche Kostenpositionen sind förderfähig?

  • Ist die Projektfinanzierung ausreichend dokumentiert?

Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?

Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Wien, die bereits erste Schritte in der Erstellung eines Förderantrags gemacht haben und nun gezielt Unterstützung bei der Optimierung wünschen. Pro Unternehmen kann ein Antrags-Check im Zeitraum von 24 Monaten durchgeführt werden (inkl. etwaiger Unternehmensverflechtungen).

Förderhöhe und Rahmenbedingungen:

  • Bis zu 8 Beratungsstunden à € 80 netto

  • 100 % Förderung der Nettokosten durch die Wirtschaftskammer Wien (max. € 640)

  • Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmen zu tragen und kann in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Sie haben ein Projekt und möchten sicherstellen, dass Ihr Antrag die bestmöglichen Chancen auf Förderung hat? Dann sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie gerne! 📩 Sprechen Sie uns an.

Förderung Digitalisierung Wien

Von | Allgemein

Veränderungsmanagement – Förderung Digitalisierung Wien

Sie wollen in Ihrem Unternehmen Arbeitsschritte digitalisieren, einen digitalen Workflow einrichten oder den Kundensupport digitalisieren? Mit der Förderung Digitalisierung unterstützen wir KMUs aller Branchen in Wien, die seit mindestens einem Jahr bestehen. Lassen Sie sich kostenlos beraten.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Dieses Förderprogramm richtet sich an bestehende Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sämtlicher Branchen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.

Was kann gefördert werden?

Förderbar sind Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Insbesondere ist damit die Digitalisierung von Abläufen bzw. Wertschöpfungsprozessen in sämtlichen Unternehmensbereichen wie z. B. Einkauf, Produktion (Leistungserstellung), Logistik, Technologie, Personalwesen; Kund*innenverwaltung, Zahlungsabwicklung, Versand- und Retourenmanagement und Unternehmensinfrastruktur sowie von unternehmensübergreifenden vor- und nachgelagerten Prozessen angesprochen.
  • Investitionen: Entwicklung und Implementierung neuer digitaler Lösungen, Geräte, Software und Lizenzen
  • Dienstleistungen: Beratungskosten für Ihr Digitalisierungsvorhaben, Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen

Förderfacts:

Maximale Fördersumme pro Projekt: 50.000 Euro pro Projekt
Förderquote: Für alle Unternehmen maximal 50 % 
Mindestprojektgröße: 10.000 Euro
Wer? Bestehende Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind.
Branchen: Alle Branchen
Förderbare Kosten: Kosten für die Anschaffung notwendiger Hardware und Geräte, Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter*innen oder Beratungen im Zusammenhang mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben sowie Kosten für Software und Lizenzen.
Vorauszahlung: Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich.
Maximale Projektdauer: 2 Jahre
Bewertung: Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Digitalisierung: Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Kostenvoranschläge für Kostenpositionen, die EUR 10.000 netto übersteigen.
Europäische beihilferechtliche Grundlage: De-minimis

Externe Dienstleistungen

  • Kosten für die Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
  • Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (förderbar sind nur die Kurskosten)
  • Beratungskosten im Zuge der Umsetzung und Implementierung des Digitalisierungsprojekts

Materielle und Immaterielle Investitionskosten

  • aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte, die zur Umsetzung des Digitalisierungsprojekts notwendige(n) Hardware, digitalen Kommunikationseinrichtungen, Maschinen, Geräte, Anlagen und Systeme
  • Software und Lizenzen

Was kann nicht gefördert werden?

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter EUR 200 netto
  • Anschaffung von Standard-Software und -Hardware sowie Webshops als Einzelmaßnahme
  • reine Ersatzinvestitionen

Sie sind ein Wiener KMU und wollen Ihr Digitalisierungsprojekt Fördern lassen? 📩 Sprechen Sie uns an.

🛡️ Datenschutz 🔐- Anrede im Web-Formular: Erlaubt?

Von | Datenschutz

Die scheinbar harmlose Anrede kann zum Datenschutzrisiko werden.

Was Sie bei Webformularen besser weglassen sollten – und warum.
Die Erhebung der Anrede (z. B. Herr/Frau/Divers) in Online-Formularen ist rechtlich nur zulässig, wenn sie freiwillig erfolgt. Der Europäische Gerichtshof betont das Prinzip der Datenminimierung. Unternehmen dürfen nur Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. Für eine Vertragsabwicklung ist das Geschlecht in der Regel irrelevant.

Praxis-Tipp: Überprüfen Sie Ihre Webformulare und Bestellprozesse. Entfernen Sie Pflichtfelder zur Anrede oder gestalten Sie diese optional.

Wir helfen Ihnen gerne bei dieser und anderen Datenschutzanfragen! 📩 Sprechen Sie uns an! 

🤖 KI 🧠 – Neue Anforderungen für Anbieter von KI-Systemen ab August 2025

Von | Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Ab dem 2. August 2025 treten neue Pflichten für Anbieter sogenannter allgemein einsetzbarer KI-Systeme (General Purpose AI Systems – GPAIS) in Kraft. Diese Regelung ist Teil des EU AI Acts und betrifft leistungsstarke, generative KI wie z. B. ChatGPT.

GPAIS sind vielseitig einsetzbar – etwa zur Erstellung von Texten, Bildern oder Programmcode – und spielen daher eine zentrale Rolle in der europäischen KI-Regulierung.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen, die solche Systeme bereitstellen?
Anbieter, die ihren Mitarbeitenden den Zugang zu GPAIS bzw. sogenannten „Foundation Models“ ermöglichen, gelten künftig als Verantwortliche und müssen folgende Transparenzpflichten erfüllen:

  • Technische Dokumentation: Beschreibung der verwendeten Trainings- und Testdaten sowie der Methoden zur Bewertung des Modells.

  • Veröffentlichung einer Trainingsdaten-Zusammenfassung: Transparenz darüber, mit welchen Daten das Modell trainiert wurde.

  • Urheberrechtsstrategie: Nachweis, wie sichergestellt wird, dass das EU-Urheberrecht eingehalten wird.

Diese Vorgaben zielen darauf ab, Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit im Umgang mit generativer KI zu stärken.

Sind Sie als Unternehmen darauf vorbereitet?
Falls Sie GPAIS bereits nutzen oder deren Einsatz planen, stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen haben Sie bereits getroffen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Umsetzung der kommenden Pflichten.
📩 Sprechen Sie uns an!

Unverbindliche Anfrage
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