Aktuelles

🛡️ Datenschutz – Das war 2024 aus Sicht der Datenschutzbehörde 🔐

Von | Datenschutz, Datenschutz

Der aktuelle Jahresbericht der Datenschutzbehörde (DSB) zeigt eindrucksvoll: Datenschutz ist aktueller denn je. Besonders deutlich wird das beim Blick auf die Zahlen des Jahres 2024 – einem Jahr mit neuen Rekorden, wachsender Dynamik und steigenden Anforderungen.

Beeindruckende Steigerungen bei Beschwerden und Verfahren

  • 3019 Individualbeschwerden wurden 2024 eingebracht – das bedeutet eine Steigerung von 26 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Die Zahl der amtswegigen Prüfverfahren blieb mit 646 eingeleiteten Verfahren auf hohem Niveau.
  • 211 Verwaltungsstrafverfahren wurden eröffnet – gegenüber 2023 erneut ein Anstieg.
  • 214 Verwaltungsstrafverfahren konnten im gleichen Zeitraum abgeschlossen werden.

Zunahme bei Datenschutzverletzungen (Data Breaches)

  • 1216 Meldungen über Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO erreichten die Behörde – ein weiterer Rekordwert.
  • Zusätzlich wurden 55 sicherheitsrelevante Vorfälle im Telekommunikationsbereich gemeldet.

Entwicklung bei internationalen Fällen

  • 600 grenzüberschreitende Beschwerden wurden 2024 registriert – eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren.
  • Im europäischen Kontext (EDSA) wirkte die DSB in zahlreichen Verfahren aktiv mit und brachte sich insbesondere bei KI- und Datenschutzthemen intensiv ein.

Was diese Zahlen bedeuten:

Die Zahlen aus 2024 verdeutlichen klar: Datenschutz ist kein abklingendes Thema – sondern gewinnt weiter an Bedeutung.

Für Unternehmen heißt das:

  • Die Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze besteht unverändert fort.
  • Interne Datenschutzkonzepte, Prozesse und Dokumentationen müssen kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt werden.
  • Neue Technologien wie künstliche Intelligenz bringen zusätzliche Anforderungen, die frühzeitig berücksichtigt werden müssen.
Wer Datenschutz ernst nimmt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch nachhaltig das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.

🛡️ Bleiben Sie aktiv – Datenschutz lohnt sich!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Datenschutz-Strategie.

🔄 Veränderungsmanagement – New Work braucht Führung💡

Von | Allgemein
Im Windschatten der Megatrends Digitalisierung und Agilität in der Organisation kristallisieren sich moderne Arbeitskonzepte heraus, die allgemein unter dem Begriff „New Work“ zusammengefasst werden.
New Work bietet Ansatzpunkte, um Flexibilität und Autonomie in der Belegschaft zu steigern und dabei Technologie effizient einzusetzen – was Motivation befeuert und Selbstorganisation fördert.
Die gute Nachricht lautet: Bei der Etablierung neuer Arbeitsmethoden und Organisationsformen sind Führungskräfte mehr denn je gefragt. Ihre Kernaufgaben im Kontext von New Work sind:
  • Sie müssen den Rahmen gestalten, innerhalb dessen Selbstorganisation gedeihen kann.
  • Sie müssen Personalauswahl und -entwicklung betreiben und dabei das Unternehmen im Blick haben, das Sie werden wollen – nicht das, das Sie bereits sind.
  • Sie müssen die Einhaltung technologischer und regulatorischer Vorgaben durchsetzen.
  • Sie müssen die gewünschte Kultur vorleben, nicht vorschreiben.
  • Sie müssen Rückmeldungen geben und die harten Fragen stellen.
  • Und nicht zuletzt: Sie müssen sich selbst permanent hinterfragen und weiterentwickeln.
Wir von Logsol unterstützen Sie als Führungskraft dabei, diese anspruchsvollen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Mit praxisnahem Coaching und stärkenorientierter Beratung. Unsere Überzeugung ist: New Work löst keine Probleme. Menschen lösen Probleme.

Uns wurde das BGF Gütesiegel verliehen!

Von | Veranstaltungen

Zum ersten Mal haben wir an der Initiative zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) teilgenommen – und wurden mit dem BGF-Gütesiegel ausgezeichnet! 🏅

Diese Ehrung ist für uns nicht nur ein schöner Erfolg, sondern auch ein klarer Auftrag:

Wir möchten die eingeführten Maßnahmen langfristig verankern, weiter ausbauen und in drei Jahren erneut mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden.💼🌱

Denn für uns bei Logsol ist klar: Ein starkes Team ist die Basis für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Deshalb investieren wir gezielt in die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter:innen – und gehen dabei bewusst über das Übliche hinaus.

Ein herzliches Dankeschön an unseren Geschäftsführer, der diese Initiative mit uns auf den Weg gebracht hat – und an unser großartiges Team, das sie mit so viel Engagement lebt! 🙌

Fotocredit: Österreichische Gesundheitskasse/Mauro Vitera

Förderprogramm: FFG Skills Schecks 2025

Von | Aktuelle Informationen, Förderprogramme, Förderprogramme

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm FFG Skills Schecks 2025 wieder verfügbar ist.

Transformationsoffensive – Qualifizierung

Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend zu einer nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal EUR 5.000. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

Bei EUR 5.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 2.500.
Bei EUR 10.000 Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 5.000.
Bei EUR 12.000 Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.

Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).

Was sind die Einreichkriterien?

  • Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
  • Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
  • Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter gemäß Ausschreibungsleitfaden (wird mit Ausschreibungsstart veröffentlicht) besucht werden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung ist je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 30.01.2026 12:00 Uhr MEZ nur elektronisch via eCall möglich.

Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!
Auf Grund der zu erwartenden hohen Nachfrage bitten wir um Rückmeldung, falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen wollen.

Das Förderprogramm „KWF Digitalisierungs.Impuls“ ist da!

Von | Unkategorisiert, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm: KWF Digitalisierungs.Impuls des Kärtner Wirtschaftsförderung-Fonds da ist!

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte die darauf abzielen, Software zur Optimierung oder Stärkung von Geschäftsprozessen, E-Commerce oder IT-Sicherheit einzusetzen.

Wie viel wird gefördert?

Die förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit den Projektinhalten stehen, müssen mindestens EUR 5.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 25.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 150.000,- (netto) nicht überschreiten.
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.

Wir von Logsol unterstützen Sie gerne auch bei der Förderungseinreichung!
Auf Grund der zu erwartenden sehr hohen Nachfrage bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung, falls Sie unsere Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen wollen.

Unverbindliche Anfrage
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