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Aktuelle Informationen

Öko-Scheck 2025 – bis zu 12.000 € für ökologische Innovationen

Von | Allgemein

Der Öko-Scheck 2025
der FFG

unterstützt KMU und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 12.000 € Zuschuss (80 % Förderquote) für Projekte, die einen klaren ökologischen Nutzen bringen.

Wer kann einreichen?
  • Förderfähig: KMU mit Firmenbuchnummer und UID, gemeinnützige Organisationen
  • Nicht förderfähig: Großunternehmen, Unternehmen in Gründung, bereits geförderte Antragsteller
Was wird gefördert?
  • Analyse und Entwicklung nachhaltiger Lösungen
  • Tests neuer Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen
  • Externe Expertise (max. 30 % des Budgets)
  • Projektlaufzeit: max. 12 Monate
Kosten & Förderung
  • Max. 15.000 € Projektkosten, davon bis zu 12.000 € Zuschuss
  • Förderbar: Personalkosten, Drittkosten
Fristen
  • Einreichung: 06.10.2025, 12 Uhr (eCall)
  • Nur ein Antrag pro Organisation
  • Auswahl ggf. durch Ziehung bei hoher Nachfrage
👉 Fazit: Eine ideale Chance, Ihre nachhaltigen Ideen umzusetzen. Jetzt Antrag vorbereiten und klimafreundlich durchstarten, indem Sie uns kontaktieren!

Die EU-Streitschlichtung ist nicht mehr – Änderungen für Ihr Impressum

Von | Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Datenschutz

Seit dem 20. Juli 2025 ist die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission Geschichte.

 

Damit entfällt für Unternehmen auch die Pflicht, im Impressum auf diese Plattform hinzuweisen. Ein Hinweis oder Link darf künftig also weggelassen werden.

 

Für Betreiber:innen von Websites, die sich an Verbraucher richten, bedeutet das: Der bisher verpflichtende Abschnitt zur EU-Streitschlichtung kann entfernt werden. Wer ihn dennoch stehen lässt, verstößt zwar nicht gegen geltendes Recht, riskiert aber einen veralteten und unprofessionellen Eindruck.

 

Unser Tipp: Aktualisieren Sie Ihr Impressum zeitnah und verzichten Sie auf überholte Angaben!

 

Wer weiterhin Transparenz zeigen möchte, kann freiwillig vermerken, dass die Plattform eingestellt wurde und keine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren erfolgt.

 

Die Expertinnen und Experten von Logsol unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!

Möchten Sie ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Unternehmen fördern lassen?

Von | Förderprogramme, Förderprogramme, Förderprogramme, Förderprogramme

Bild von Mathias PastFalls Sie vorhaben, im Herbst 2025 oder im Jahr 2026 ein Digitalisierungsprojekt umzusetzen, beginnen Sie bereits jetzt mit der Vorbereitung!

 

Holen Sie sich kompetente externe Unterstützung und lassen Sie sich dabei fördern!

Denn nur noch für kurze Zeit steht im Rahmen des Förderprogramms „KMU.DIGITAL & Green“ ein Förderbudget zur Verfügung. Beispielsweise 50 % Zuschuss bzw. max. 1.000 € im Rahmen einer „Strategieberatung“.

 

Sobald es voraussichtlich Anfang 2026 ein neues Budget für Umsetzungsprojekte – bis zu 12.000 € bzw. max. 30 % der Investitionssumme – gibt, können Sie sich auch diese finanzielle Unterstützung ohne weiterer Verzögerung sichern.

Sollten Sie erst Anfang 2026 mit einer Beratungsförderung starten (deren Abschluss eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Umsetzungsförderung beantragen dürfen), kann es auf Grund der hohen Nachfrage sein, dass die Fördermittel – wie im Jahr 2024 und 2025 – innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft sind und Sie leer ausgehen.

Kontaktieren Sie uns von Logsol, wir helfen Ihnen bei Ihrem Digitalisierungsprojekt gerne weiter!

Zukunft sichern mit KI – inklusive Förderung

Von | Künstliche Intelligenz

Bis zu 9.900€ Förderung für Ihre
KI-Beratung

 

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität im Alltag vieler Unternehmen. Von automatisierten Prozessen über intelligente Datenanalysen bis hin zu innovativen Kundenservices – KI bietet enormes Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Kosten nachhaltig zu senken.

 

Die Technologie- und InnovationsPartner (TIP) unterstützt niederösterreichische Unternehmen mit der TIP-Schwerpunkt KI:
  • Mehrere Beratungen möglich: Sie können verschiedene KI-Themen bearbeiten und aufeinander aufbauen – von der ersten Strategie bis zur konkreten Umsetzung.
  • Attraktive Förderung: Bis zu 9.900 € werden im Rahmen von bis zu max. drei TIP-Schwerpunktberatungen zugeschossen. Damit holen Sie sich hochwertiges Know-how in Ihr Unternehmen.
  • Praxisnah & individuell: Gemeinsam mit Expert:innen entwickeln Sie maßgeschneiderte Lösungen, die direkt im Betrieb eingesetzt werden können.

 

Warum sollten Sie jetzt handeln?
Unternehmen, die jetzt KI einsetzen, verschaffen sich klare Wettbewerbsvorteile: effizientere Abläufe, bessere Entscheidungen und neue Geschäftschancen. Wer zu lange wartet, riskiert, den Anschluss an die digitale Entwicklung zu verlieren.

 

👉 Unser Angebot: Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Förderung optimal nutzen, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und entwickeln mit Ihnen konkrete KI-Anwendungsfälle für Ihr Unternehmen. 📩 Schreiben Sie uns!

Antrags-Check zur Fördereinreichung

Von | Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Förderprojekte optimal einreichen – wir unterstützen Sie dabei

Die Einreichung eines Förderantrags ist für viele Unternehmen ein wichtiger Schritt, um ihre Projekte zukunftssicher umzusetzen. Doch gerade bei der Formulierung, Strukturierung und strategischen Ausrichtung des Antrags zeigen sich häufig Unsicherheiten.

Als zertifizierte Unternehmensberatung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite – insbesondere im Rahmen des geförderten Antrags-Checks der Wirtschaftskammer Wien. Damit profitieren Wiener Unternehmen von einer bis zu 100% geförderten Beratungsleistung durch uns als qualifizierte Experten.

Was Sie erwarten dürfen:

Unsere Unterstützung umfasst bis zu 8 Stunden professionelle Beratung zu folgenden Aspekten:

  • Wie wird die Projektidee klar, überzeugend und verständlich dargestellt?

  • Ist die Planung schlüssig, das Geschäftsmodell tragfähig?

  • Wie können sinnvolle Arbeitspakete definiert und beschrieben werden?

  • Welche Kostenpositionen sind förderfähig?

  • Ist die Projektfinanzierung ausreichend dokumentiert?

Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?

Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Wien, die bereits erste Schritte in der Erstellung eines Förderantrags gemacht haben und nun gezielt Unterstützung bei der Optimierung wünschen. Pro Unternehmen kann ein Antrags-Check im Zeitraum von 24 Monaten durchgeführt werden (inkl. etwaiger Unternehmensverflechtungen).

Förderhöhe und Rahmenbedingungen:

  • Bis zu 8 Beratungsstunden à € 80 netto

  • 100 % Förderung der Nettokosten durch die Wirtschaftskammer Wien (max. € 640)

  • Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmen zu tragen und kann in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Sie haben ein Projekt und möchten sicherstellen, dass Ihr Antrag die bestmöglichen Chancen auf Förderung hat? Dann sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie gerne! 📩 Sprechen Sie uns an.

Förderung Digitalisierung Wien

Von | Förderprogramme, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Veränderungsmanagement – Förderung Digitalisierung Wien

Sie wollen in Ihrem Unternehmen Arbeitsschritte digitalisieren, einen digitalen Workflow einrichten oder den Kundensupport digitalisieren? Mit der Förderung Digitalisierung unterstützen wir KMUs aller Branchen in Wien, die seit mindestens einem Jahr bestehen. Lassen Sie sich kostenlos beraten.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Dieses Förderprogramm richtet sich an bestehende Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sämtlicher Branchen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.

Was kann gefördert werden?

Förderbar sind Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Insbesondere ist damit die Digitalisierung von Abläufen bzw. Wertschöpfungsprozessen in sämtlichen Unternehmensbereichen wie z. B. Einkauf, Produktion (Leistungserstellung), Logistik, Technologie, Personalwesen; Kund*innenverwaltung, Zahlungsabwicklung, Versand- und Retourenmanagement und Unternehmensinfrastruktur sowie von unternehmensübergreifenden vor- und nachgelagerten Prozessen angesprochen.
  • Investitionen: Entwicklung und Implementierung neuer digitaler Lösungen, Geräte, Software und Lizenzen
  • Dienstleistungen: Beratungskosten für Ihr Digitalisierungsvorhaben, Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen

Förderfacts:

Maximale Fördersumme pro Projekt: 50.000 Euro pro Projekt
Förderquote: Für alle Unternehmen maximal 50 % 
Mindestprojektgröße: 10.000 Euro
Wer? Bestehende Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind.
Branchen: Alle Branchen
Förderbare Kosten: Kosten für die Anschaffung notwendiger Hardware und Geräte, Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter*innen oder Beratungen im Zusammenhang mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben sowie Kosten für Software und Lizenzen.
Vorauszahlung: Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich.
Maximale Projektdauer: 2 Jahre
Bewertung: Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Digitalisierung: Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Kostenvoranschläge für Kostenpositionen, die EUR 10.000 netto übersteigen.
Europäische beihilferechtliche Grundlage: De-minimis

Externe Dienstleistungen

  • Kosten für die Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
  • Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (förderbar sind nur die Kurskosten)
  • Beratungskosten im Zuge der Umsetzung und Implementierung des Digitalisierungsprojekts

Materielle und Immaterielle Investitionskosten

  • aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte, die zur Umsetzung des Digitalisierungsprojekts notwendige(n) Hardware, digitalen Kommunikationseinrichtungen, Maschinen, Geräte, Anlagen und Systeme
  • Software und Lizenzen

Was kann nicht gefördert werden?

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter EUR 200 netto
  • Anschaffung von Standard-Software und -Hardware sowie Webshops als Einzelmaßnahme
  • reine Ersatzinvestitionen

Sie sind ein Wiener KMU und wollen Ihr Digitalisierungsprojekt Fördern lassen? 📩 Sprechen Sie uns an.

🛡️ Datenschutz 🔐- Anrede im Web-Formular: Erlaubt?

Von | Datenschutz

Die scheinbar harmlose Anrede kann zum Datenschutzrisiko werden.

Was Sie bei Webformularen besser weglassen sollten – und warum.
Die Erhebung der Anrede (z. B. Herr/Frau/Divers) in Online-Formularen ist rechtlich nur zulässig, wenn sie freiwillig erfolgt. Der Europäische Gerichtshof betont das Prinzip der Datenminimierung. Unternehmen dürfen nur Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. Für eine Vertragsabwicklung ist das Geschlecht in der Regel irrelevant.

Praxis-Tipp: Überprüfen Sie Ihre Webformulare und Bestellprozesse. Entfernen Sie Pflichtfelder zur Anrede oder gestalten Sie diese optional.

Wir helfen Ihnen gerne bei dieser und anderen Datenschutzanfragen! 📩 Sprechen Sie uns an! 

🤖 KI 🧠 – Neue Anforderungen für Anbieter von KI-Systemen ab August 2025

Von | Künstliche Intelligenz

Ab dem 2. August 2025 treten neue Pflichten für Anbieter sogenannter allgemein einsetzbarer KI-Systeme (General Purpose AI Systems – GPAIS) in Kraft. Diese Regelung ist Teil des EU AI Acts und betrifft leistungsstarke, generative KI wie z. B. ChatGPT.

GPAIS sind vielseitig einsetzbar – etwa zur Erstellung von Texten, Bildern oder Programmcode – und spielen daher eine zentrale Rolle in der europäischen KI-Regulierung.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen, die solche Systeme bereitstellen?
Anbieter, die ihren Mitarbeitenden den Zugang zu GPAIS bzw. sogenannten „Foundation Models“ ermöglichen, gelten künftig als Verantwortliche und müssen folgende Transparenzpflichten erfüllen:

  • Technische Dokumentation: Beschreibung der verwendeten Trainings- und Testdaten sowie der Methoden zur Bewertung des Modells.

  • Veröffentlichung einer Trainingsdaten-Zusammenfassung: Transparenz darüber, mit welchen Daten das Modell trainiert wurde.

  • Urheberrechtsstrategie: Nachweis, wie sichergestellt wird, dass das EU-Urheberrecht eingehalten wird.

Diese Vorgaben zielen darauf ab, Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit im Umgang mit generativer KI zu stärken.

Sind Sie als Unternehmen darauf vorbereitet?
Falls Sie GPAIS bereits nutzen oder deren Einsatz planen, stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen haben Sie bereits getroffen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Umsetzung der kommenden Pflichten.
📩 Sprechen Sie uns an!

🔄 Veränderungsmanagement 💡 – Loben ohne Schulterklopfen

Von | Allgemein
Ehrliches, emotionales Lob fühlt sich für beide gut an. Aber Vorsicht: Ein Schulterklopfen kann wohlwollend gemeint sein, kommt aber nicht immer gut an. Achten Sie beim Loben ganz besonders auf Angemessenheit und Augenmaß.
Hier ein paar Tipps, wie Ihr Lob noch treffsicherer wird:
  • Ob 👍🏻oder LIKE: Eine kurze, positive Rückmeldung zu einer E-Mail oder im Vorbeigehen zeigt, dass Sie gute Leistung sehen.
  • Ein Wort wie „super!“ zu tippen bzw. auszusprechen ist bereits die nächste Stufe: Ein wenig mehr Mühe für eine etwas stärkere Wirkung.
  • „Gut gemacht, Frau Tüchtig!“ geht noch mehr unter die Haut – die angesprochene Person weiß, dass ausdrücklich sie gemeint ist.
  • Gratulation mit Handschlag – direkt, persönlich und von Herzen kommend. Mit den passenden Worten fast unschlagbar.
  • Anerkennung vor einer Gruppe – auch so können Sie Werte und Wertschätzung glaubhaft vermitteln. Das muss aber zum Anlass (z.B. anhaltend gute Leistungen) und zur Person passen. Vertrauen Sie auf Ihre Menschenkenntnis.
Möchten Sie weitere Impulse für authentische Führung bekommen? 📩 Sprechen Sie uns an.

Vom Whiteboard zur Umsetzung – mit Klaxoon & Wrike

Von | Allgemein
Gute Ideen entstehen oft im Meeting. Aber umgesetzt werden sie nur selten weil der Übergang vom Denken zum Handeln fehlt.
In Klaxoon werden Gedanken gesammelt, Prozesse visuell dargestellt und Entscheidungen gemeinsam getroffen. Es bietet alles, was für eine strukturierte, interaktive Zusammenarbeit nötig ist: digitale Whiteboards, Umfragen, Templates und Tools für visuelles Denken – remote oder vor Ort.
Über die direkte Schnittstelle zu Wrike können diese Inhalte in klare, umsetzbare Aufgaben überführt werden.
Mit nur wenigen Klicks werden Notizen, Ideen oder beschlossene Maßnahmen direkt als Projekte, Aufgaben oder Checklisten nach Wrike übertragen – inklusive Verantwortlichkeiten, Fälligkeiten und Kontextinformationen.
Das bedeutet:
  • Keine doppelte Erfassung.
  • Kein Medienbruch zwischen Kreativität und Planung.
  • Keine verlorenen Ideen.
Zusammen machen Klaxoon & Wrike das, was viele Tools versprechen, aber nie liefern:
  • Klarheit
  • Geschwindigkeit
  • Umsetzung

So wird aus jeder guten Idee ein konkreter nächster Schritt – effizient, nachvollziehbar und gemeinsam realisiert.

Hier eine kurze Einführung:

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Bei weiteren Fragen, kommen Sie gerne auf uns zu! 📩 Sprechen Sie uns an! 

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