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Martin Hirsch

Antrags-Check zur Fördereinreichung

Von | Förderprogramme

Förderprojekte optimal einreichen – wir unterstützen Sie dabei

Die Einreichung eines Förderantrags ist für viele Unternehmen ein wichtiger Schritt, um ihre Projekte zukunftssicher umzusetzen. Doch gerade bei der Formulierung, Strukturierung und strategischen Ausrichtung des Antrags zeigen sich häufig Unsicherheiten.

Als zertifizierte Unternehmensberatung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite – insbesondere im Rahmen des geförderten Antrags-Checks der Wirtschaftskammer Wien. Damit profitieren Wiener Unternehmen von einer bis zu 100% geförderten Beratungsleistung durch uns als qualifizierte Experten.

Was Sie erwarten dürfen:

Unsere Unterstützung umfasst bis zu 8 Stunden professionelle Beratung zu folgenden Aspekten:

  • Wie wird die Projektidee klar, überzeugend und verständlich dargestellt?

  • Ist die Planung schlüssig, das Geschäftsmodell tragfähig?

  • Wie können sinnvolle Arbeitspakete definiert und beschrieben werden?

  • Welche Kostenpositionen sind förderfähig?

  • Ist die Projektfinanzierung ausreichend dokumentiert?

Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?

Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Wien, die bereits erste Schritte in der Erstellung eines Förderantrags gemacht haben und nun gezielt Unterstützung bei der Optimierung wünschen. Pro Unternehmen kann ein Antrags-Check im Zeitraum von 24 Monaten durchgeführt werden (inkl. etwaiger Unternehmensverflechtungen).

Förderhöhe und Rahmenbedingungen:

  • Bis zu 8 Beratungsstunden à € 80 netto

  • 100 % Förderung der Nettokosten durch die Wirtschaftskammer Wien (max. € 640)

  • Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmen zu tragen und kann in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Sie haben ein Projekt und möchten sicherstellen, dass Ihr Antrag die bestmöglichen Chancen auf Förderung hat? Dann sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie gerne! 📩 Sprechen Sie uns an.

Förderung Digitalisierung Wien

Von | Förderprogramme

Veränderungsmanagement – Förderung Digitalisierung Wien

Sie wollen in Ihrem Unternehmen Arbeitsschritte digitalisieren, einen digitalen Workflow einrichten oder den Kundensupport digitalisieren? Mit der Förderung Digitalisierung unterstützen wir KMUs aller Branchen in Wien, die seit mindestens einem Jahr bestehen. Lassen Sie sich kostenlos beraten.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Dieses Förderprogramm richtet sich an bestehende Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sämtlicher Branchen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.

Was kann gefördert werden?

Förderbar sind Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Insbesondere ist damit die Digitalisierung von Abläufen bzw. Wertschöpfungsprozessen in sämtlichen Unternehmensbereichen wie z. B. Einkauf, Produktion (Leistungserstellung), Logistik, Technologie, Personalwesen; Kund*innenverwaltung, Zahlungsabwicklung, Versand- und Retourenmanagement und Unternehmensinfrastruktur sowie von unternehmensübergreifenden vor- und nachgelagerten Prozessen angesprochen.
  • Investitionen: Entwicklung und Implementierung neuer digitaler Lösungen, Geräte, Software und Lizenzen
  • Dienstleistungen: Beratungskosten für Ihr Digitalisierungsvorhaben, Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen

Förderfacts:

Maximale Fördersumme pro Projekt: 50.000 Euro pro Projekt
Förderquote: Für alle Unternehmen maximal 50 % 
Mindestprojektgröße: 10.000 Euro
Wer? Bestehende Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind.
Branchen: Alle Branchen
Förderbare Kosten: Kosten für die Anschaffung notwendiger Hardware und Geräte, Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter*innen oder Beratungen im Zusammenhang mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben sowie Kosten für Software und Lizenzen.
Vorauszahlung: Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich.
Maximale Projektdauer: 2 Jahre
Bewertung: Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Digitalisierung: Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Kostenvoranschläge für Kostenpositionen, die EUR 10.000 netto übersteigen.
Europäische beihilferechtliche Grundlage: De-minimis

Externe Dienstleistungen

  • Kosten für die Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
  • Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (förderbar sind nur die Kurskosten)
  • Beratungskosten im Zuge der Umsetzung und Implementierung des Digitalisierungsprojekts

Materielle und Immaterielle Investitionskosten

  • aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte, die zur Umsetzung des Digitalisierungsprojekts notwendige(n) Hardware, digitalen Kommunikationseinrichtungen, Maschinen, Geräte, Anlagen und Systeme
  • Software und Lizenzen

Was kann nicht gefördert werden?

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter EUR 200 netto
  • Anschaffung von Standard-Software und -Hardware sowie Webshops als Einzelmaßnahme
  • reine Ersatzinvestitionen

Sie sind ein Wiener KMU und wollen Ihr Digitalisierungsprojekt Fördern lassen? 📩 Sprechen Sie uns an.

🛡️ Datenschutz 🔐- Anrede im Web-Formular: Erlaubt?

Von | Datenschutz

Die scheinbar harmlose Anrede kann zum Datenschutzrisiko werden.

Was Sie bei Webformularen besser weglassen sollten – und warum.
Die Erhebung der Anrede (z. B. Herr/Frau/Divers) in Online-Formularen ist rechtlich nur zulässig, wenn sie freiwillig erfolgt. Der Europäische Gerichtshof betont das Prinzip der Datenminimierung. Unternehmen dürfen nur Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. Für eine Vertragsabwicklung ist das Geschlecht in der Regel irrelevant.

Praxis-Tipp: Überprüfen Sie Ihre Webformulare und Bestellprozesse. Entfernen Sie Pflichtfelder zur Anrede oder gestalten Sie diese optional.

Wir helfen Ihnen gerne bei dieser und anderen Datenschutzanfragen! 📩 Sprechen Sie uns an! 

🤖 KI 🧠 – Neue Anforderungen für Anbieter von KI-Systemen ab August 2025

Von | Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Aktuelle Informationen, Künstliche Intelligenz, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation

Ab dem 2. August 2025 treten neue Pflichten für Anbieter sogenannter allgemein einsetzbarer KI-Systeme (General Purpose AI Systems – GPAIS) in Kraft. Diese Regelung ist Teil des EU AI Acts und betrifft leistungsstarke, generative KI wie z. B. ChatGPT.

GPAIS sind vielseitig einsetzbar – etwa zur Erstellung von Texten, Bildern oder Programmcode – und spielen daher eine zentrale Rolle in der europäischen KI-Regulierung.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen, die solche Systeme bereitstellen?
Anbieter, die ihren Mitarbeitenden den Zugang zu GPAIS bzw. sogenannten „Foundation Models“ ermöglichen, gelten künftig als Verantwortliche und müssen folgende Transparenzpflichten erfüllen:

  • Technische Dokumentation: Beschreibung der verwendeten Trainings- und Testdaten sowie der Methoden zur Bewertung des Modells.

  • Veröffentlichung einer Trainingsdaten-Zusammenfassung: Transparenz darüber, mit welchen Daten das Modell trainiert wurde.

  • Urheberrechtsstrategie: Nachweis, wie sichergestellt wird, dass das EU-Urheberrecht eingehalten wird.

Diese Vorgaben zielen darauf ab, Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit im Umgang mit generativer KI zu stärken.

Sind Sie als Unternehmen darauf vorbereitet?
Falls Sie GPAIS bereits nutzen oder deren Einsatz planen, stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen haben Sie bereits getroffen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Umsetzung der kommenden Pflichten.
📩 Sprechen Sie uns an!

🔄 Veränderungsmanagement 💡 – Loben ohne Schulterklopfen

Von | Allgemein
Ehrliches, emotionales Lob fühlt sich für beide gut an. Aber Vorsicht: Ein Schulterklopfen kann wohlwollend gemeint sein, kommt aber nicht immer gut an. Achten Sie beim Loben ganz besonders auf Angemessenheit und Augenmaß.
Hier ein paar Tipps, wie Ihr Lob noch treffsicherer wird:
  • Ob 👍🏻oder LIKE: Eine kurze, positive Rückmeldung zu einer E-Mail oder im Vorbeigehen zeigt, dass Sie gute Leistung sehen.
  • Ein Wort wie „super!“ zu tippen bzw. auszusprechen ist bereits die nächste Stufe: Ein wenig mehr Mühe für eine etwas stärkere Wirkung.
  • „Gut gemacht, Frau Tüchtig!“ geht noch mehr unter die Haut – die angesprochene Person weiß, dass ausdrücklich sie gemeint ist.
  • Gratulation mit Handschlag – direkt, persönlich und von Herzen kommend. Mit den passenden Worten fast unschlagbar.
  • Anerkennung vor einer Gruppe – auch so können Sie Werte und Wertschätzung glaubhaft vermitteln. Das muss aber zum Anlass (z.B. anhaltend gute Leistungen) und zur Person passen. Vertrauen Sie auf Ihre Menschenkenntnis.
Möchten Sie weitere Impulse für authentische Führung bekommen? 📩 Sprechen Sie uns an.

Vom Whiteboard zur Umsetzung – mit Klaxoon & Wrike

Von | Allgemein
Gute Ideen entstehen oft im Meeting. Aber umgesetzt werden sie nur selten weil der Übergang vom Denken zum Handeln fehlt.
In Klaxoon werden Gedanken gesammelt, Prozesse visuell dargestellt und Entscheidungen gemeinsam getroffen. Es bietet alles, was für eine strukturierte, interaktive Zusammenarbeit nötig ist: digitale Whiteboards, Umfragen, Templates und Tools für visuelles Denken – remote oder vor Ort.
Über die direkte Schnittstelle zu Wrike können diese Inhalte in klare, umsetzbare Aufgaben überführt werden.
Mit nur wenigen Klicks werden Notizen, Ideen oder beschlossene Maßnahmen direkt als Projekte, Aufgaben oder Checklisten nach Wrike übertragen – inklusive Verantwortlichkeiten, Fälligkeiten und Kontextinformationen.
Das bedeutet:
  • Keine doppelte Erfassung.
  • Kein Medienbruch zwischen Kreativität und Planung.
  • Keine verlorenen Ideen.
Zusammen machen Klaxoon & Wrike das, was viele Tools versprechen, aber nie liefern:
  • Klarheit
  • Geschwindigkeit
  • Umsetzung

So wird aus jeder guten Idee ein konkreter nächster Schritt – effizient, nachvollziehbar und gemeinsam realisiert.

Hier eine kurze Einführung:

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Bei weiteren Fragen, kommen Sie gerne auf uns zu! 📩 Sprechen Sie uns an! 

Zeitmanagement Webinar

Von | Aktuelle Informationen, Veränderungsmanagement & Digitale Transformation, Veranstaltungen
📱 SMARTE Ziele setzen 💡
Das Akronym SMART ist auf den Managementforscher und Unternehmensberater Peter Drucker zurückzuführen und steht für:
  • S wie Specific (Spezifisch)
  • M wie Measurable (Messbar)
  • A wie Achievable (Erreichbar)
  • R wie Reasonable (Realistisch / Angemessen)
  • T wie Time-bound (Terminisiert)
und beschreibt Kriterien zur eindeutigen Definition von Zielen.
Mit diesem Schema werden somit klare, messbare und überprüfbare Ziele formuliert und helfen so maßgeblich für die Erreichung des Ziels.
Dieses Schema kann nicht nur im beruflichen Kontext Klarheit schaffen, sondern motiviert auch im persönlichen Umfeld.
Beispiel:
  • Im Jahr 2025 sollen durch Social Media Beiträge 5 neue Kundenbeziehungen entstanden sein.
  • Im Monat Juli 2025 werde ich jeden Tag 5.000 Schritte gegangen sein.
Zum Thema effizienteres Zeitmanagement hält unser Geschäftsführer und Zeitmanagement Experte Mathias Past ein Webseminar am Montag, den 17.06.2025 von 14:00 bis 15:00.
Jetzt gleich anmelden 👉 WKW-Zeitmanagement

🤖 EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz 🧠

Von | Künstliche Intelligenz
Mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) im Juli 2024 hat ein neues Kapitel für den Einsatz von KI-Systemen in Europa begonnen.
Seit Februar 2025 gelten bereits erste verbindliche Vorgaben – insbesondere für sogenannte verbotene Praktiken – und in den kommenden Monaten wird der Geltungsbereich schrittweise ausgeweitet.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
  • Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengeren Kontrollen und Dokumentationspflichten.
  • Transparenzanforderungen und Risikomanagement-Prozesse müssen aktiv umgesetzt werden.
  • Verstöße gegen die Vorgaben können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen – vergleichbar mit den Sanktionen aus der DSGVO.

Viele Betriebe setzen bereits heute auf KI, oft ohne zu wissen, dass ihre Anwendungen unter die neue Regulierung fallen könnten.

Jetzt heißt es: Frühzeitig handeln, Risiken analysieren und Prozesse absichern!

Die Anforderungen durch die KI-VO sind neu und komplex – aber Sie müssen sich nicht allein damit auseinandersetzen – LOGSOL begleitet Sie kompetent durch alle Schritte:

  • Bewertung Ihrer KI-Anwendungen im Hinblick auf die neue Gesetzeslage.
  • Entwicklung maßgeschneiderter Risikomanagement- und Compliance-Konzepte.
  • Unterstützung bei der Dokumentation und beim Aufbau von sicheren KI-Prozessen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus Datenschutz, Compliance und innovativen Technologien, um Ihre Systeme rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen.

🛡️ LOGSOL – Sicherheit für Ihre Innovationen.

♻️ Nachhaltigkeit – ESG 🌱

Von | Nachhaltigkeit

Zeigen Sie Ihre Bemühungen in Sachen Nachhaltigkeit ehrlich und offen:

Ob es ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht ist, ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement, vielleicht sogar mit ISO 14001 Zertifizierung, eine intern oder extern auditierte Zertifizierung, wie ECOVADIS, CDP oder ein öffentliches Bekenntnis, wie SBTi.
Es gibt viele Wege, seine Bemühungen um eine ökologisch und sozial saubere Betriebsführung auch zu zeigen.
Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall auch eine bestenfalls strategische Verankerung des Themas in Ihrem Unternehmen. Um nicht jedem aktuellen Trend und jeder Aktivität des Wettbewerbs (zB. Elektroautos, Bienenhotel am Dach oder Bio Essen in der Kantine) nachzuhächeln, sollten Sie das Kommando auch bei diesem Thema übernehmen und in Ihrer Branche die Taktzahl vorgeben. Gehen Sie proaktiv voran und positionieren Sie Ihre Marke als zukunftstauglich.

Ihre ganz individuellen Nachhaltigkeitsziele, die auch auf dem Markt Wettbewerbsvorteile bringen und erste Aktivitäten um diese zu erreichen, erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam.

Dann sind Sie bereit für Zertifikate, Nachweise, Berichte und Bekenntnisse. Sie können Ihre Kunden und Banken lächelnd auf ihr klar strukturiertes Vorgehen verweisen. Niemand verlangt derzeit die perfekten Ergebnisse, aber professionelle Bemühungen zur Veränderung schaffen Ihnen große Vorteile in fast allen Branchen.
Kleine Schritte bringen auch Bewegung. Wir gehen diese gerne mit Ihnen gemeinsam. 

🛡️ Datenschutz – Das war 2024 aus Sicht der Datenschutzbehörde 🔐

Von | Datenschutz

Der aktuelle Jahresbericht der Datenschutzbehörde (DSB) zeigt eindrucksvoll: Datenschutz ist aktueller denn je. Besonders deutlich wird das beim Blick auf die Zahlen des Jahres 2024 – einem Jahr mit neuen Rekorden, wachsender Dynamik und steigenden Anforderungen.

Beeindruckende Steigerungen bei Beschwerden und Verfahren

  • 3019 Individualbeschwerden wurden 2024 eingebracht – das bedeutet eine Steigerung von 26 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Die Zahl der amtswegigen Prüfverfahren blieb mit 646 eingeleiteten Verfahren auf hohem Niveau.
  • 211 Verwaltungsstrafverfahren wurden eröffnet – gegenüber 2023 erneut ein Anstieg.
  • 214 Verwaltungsstrafverfahren konnten im gleichen Zeitraum abgeschlossen werden.

Zunahme bei Datenschutzverletzungen (Data Breaches)

  • 1216 Meldungen über Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO erreichten die Behörde – ein weiterer Rekordwert.
  • Zusätzlich wurden 55 sicherheitsrelevante Vorfälle im Telekommunikationsbereich gemeldet.

Entwicklung bei internationalen Fällen

  • 600 grenzüberschreitende Beschwerden wurden 2024 registriert – eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren.
  • Im europäischen Kontext (EDSA) wirkte die DSB in zahlreichen Verfahren aktiv mit und brachte sich insbesondere bei KI- und Datenschutzthemen intensiv ein.

Was diese Zahlen bedeuten:

Die Zahlen aus 2024 verdeutlichen klar: Datenschutz ist kein abklingendes Thema – sondern gewinnt weiter an Bedeutung.

Für Unternehmen heißt das:

  • Die Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze besteht unverändert fort.
  • Interne Datenschutzkonzepte, Prozesse und Dokumentationen müssen kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt werden.
  • Neue Technologien wie künstliche Intelligenz bringen zusätzliche Anforderungen, die frühzeitig berücksichtigt werden müssen.
Wer Datenschutz ernst nimmt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch nachhaltig das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.

🛡️ Bleiben Sie aktiv – Datenschutz lohnt sich!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Datenschutz-Strategie.
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